Landeshauptmann Haslauer sagt, bei den zulässigen Obergrenzen müsse etwas getan werden: „Ich habe den Auftrag gegeben, dass diese Sätze angehoben werden. Das wird derzeit von der Abteilung bearbeitet, vorbereitet und geprüft. Wir wollen damit die Gemeinden kurzfristig und befristet befähigen, dass sie doch noch bauen können.“
Umsetzung via Regierungsbeschluss
Durch die Erhöhungen sollen weiterhin der Bau oder die Renovierung kommunaler Einrichtungen wie Kindergärten, Feuerwehrhäuser oder Gemeindeämter möglich sein. Andernfalls wäre bei Überschreitung der Baukosten nur noch eingeschränkte oder gar keine Förderung aus dem Gemeindeausgleichsfonds möglich. Nach einem Regierungsbeschluss der Salzburger Koalitionspartner soll die Maßnahme noch im Sommer in Kraft treten.