Schild Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

427.000 Euro Betrugsgeld „gewaschen“: Haft

Ein 49-Jähriger ist am Donnerstag am Salzburger Landesgericht wegen Geldwäsche zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er soll insgesamt 427.000 Euro Beute aus Kreditkartenbetrug über seine Konten transferiert und nach Spanien überwiesen haben, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Der geständige Mann erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, davon muss er acht Monate unbedingt absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwältin definierte den Tatzeitraum von 1. September 2019 bis zur Festnahme des griechischen Staatsbürgers im Oktober 2020. Seither war der bisher unbescholtene Mann in Untersuchungshaft. Zuletzt lebte er in einem Hotel im Land Salzburg, das er gepachtet hatte.

Handydaten dokumentieren Abrechnungen

Der 49-Jährige hat laut Anklage seine Geschäftskonten bei zwei Bankfilialen in Salzburg für die betrügerischen Machenschaften zur Verfügung gestellt, von illegalen Kreditkartentransaktionen gewusst und auch Scheinrechnungen ausgestellt. Die auf seinem Mobiltelefon sichergestellten Daten dokumentieren die Abrechnungen über die Bezahlterminals.

Im Hintergrund soll eine großangelegte, internationale Bande agiert haben. Nicht alle Mitglieder sind der Justiz bekannt. Einige Verdächtige werden in Spanien und Griechenland abgesondert verfolgt. Der beschuldigte Grieche soll nach dem Prozess in Salzburg nach Spanien ausgeliefert werden. Dort sind offenbar einige Täter inhaftiert.

„Mandant hat nicht von Geldwäsche profitiert“

Der Mann zeigte sich geständig. Er sah sich aber nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung, wie ihm die Staatsanwaltschaft anlastete. Wie die Verteidigerin bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg betonte, habe der 49-Jährige durch seine Angaben im Vorverfahren wesentlich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen. „Er hat die Unterlagen zusammengetragen und war kooperativ.“ Von der Geldwäscherei selbst habe er nicht profitiert. Allerdings soll damit die Kaution für das Hotel im Tennengau bezahlt worden sein.

Das Hotel hat der Grieche „tatsächlich wirtschaftlich betrieben“, sagte die Verteidigerin. „Das große Ganze hat er nicht gekannt. Er wusste, dass er Kartenlesegeräte besorgen musste. Was damit passieren wird, hat er nicht gewusst. Er befolgte die Aufträge.“ Der Angeklagte habe bei der „Gruppierung“ Schulden gehabt. Er habe aussteigen wollen, doch es habe Drohungen gegen den verheirateten Mann und Vater zweier Kinder und seine Familie gegeben.

Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Zum Schutz des persönlichen Lebensbereiches des Beschuldigten und seiner Familie beantragte die Verteidigerin schließlich den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der vorsitzende Richter des Schöffensenates gab dem Antrag statt.