Gericht

Gastronom wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Ein Gastronom ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen Steuerhinterziehung zu 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Salzburger soll für zwei Lokale in der Landeshauptstadt zwischen 2010 und 2015 unrichtige Steuererklärungen abgegeben haben.

Laut Staatsanwaltschaft sei das Kassensystem manipuliert worden, Tischrechnungen seien im Nachhinein storniert worden. Der Salzburger soll als Geschäftsführer von zwei Lokalen in der Stadt Salzburg die Abgaben an das Finanzamt in den Jahren 2010 bis 2015 durch unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen um 182.850 Euro verkürzt haben.

Wirt beteuerte bei Prozess seine Unschuld

Der Unternehmer beteuerte am Mittwoch vor Gericht seine Unschuld. Warum es Lücken in der sogenannten „Rechnungs- und Journal-IT“ gegeben habe und wie es zu abweichenden Uhrzeiten bei Journalabbuchungen gekommen sei, wisse er nicht, sagte der Angeklagte. „Wie das System im Hintergrund funktioniert, wusste ich als Nutzer nicht. Ich habe mich darauf verlassen, dass dieses hochwertige System zertifiziert ist und dass alles korrekt ist, so wie es verlangt wird“, rechtfertigte sich der Gastronom.

Das Gericht verurteilte den Mann dennoch wegen Steuerhinzerziehung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag am 15. Jänner auch eine Verbandsgeldbuße von der Firma des Beschuldigten gefordert, da auch diese von den Abgabenverkürzungen profitiert habe. Bei diesem Vorwurf entschied das Gericht aber auf Freispruch.