Haus der ermordeten 50-Jährigen in Wals
APA/BARBARA GINDL
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Gericht

Zwei Frauen erschossen: U-Haft verlängert

Der mutmaßliche Doppelmörder, der in Wals (Flachgau) zwei Frauen erschossen haben soll, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Sein Anwalt verzichtete auf eine Haftprüfung am Dienstag. Damit verlängerte sich die U-Haft automatisch – vorerst bis zum 20. Juni.

Der Privatdetektiv hatte im Verhör zugegeben, dass er in der Nacht von 5. auf 6. Mai 2021 eine 50-jährige Ex-Freundin und deren Mutter erschossen hatte. Danach war der Mann zwei Tage in Polizeigewahrsam. Nach diesen 48 Stunden muss bei jedem Verdächtigen entschieden werden, ob er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen wird. Bei dem 51-Jährigen war es die U-Haft.

Fristenlauf genau festgelegt

Das Gesetz schreibt vor, dass bei jedem Untersuchungshäftling in genau festgelegten Abständen geprüft werden muss, ob er weiterhin in Haft bleiben muss: „Die Haftfrist beträgt 14 Tage ab Verhängung der Untersuchungshaft, einen Monat ab erstmaliger Fortsetzung, und zwei Monate ab weiterer Fortsetzung der Untersuchungshaft“, erklärte der Sprecher des Salzburger Landesgerichts Peter Egger. „Der Beschuldigte kann durch seinen Verteidiger auch auf die Durchführung einer Haftverhandlung verzichten.“ Das passierte in diesem Fall, weil es dem Beschuldigten und seinem Verteidiger aussichtslos erschien, dass der Mann freigelassen werden könnte.

Die Untersuchungshaft darf bei schweren Delikten wie Tötung höchstens zwei Jahre lang dauern, dann muss das Gerichtsverfahren beginnen. Sollte in diesem Fall tatsächlich eine Mordanklage erhoben werden, drohen dem Privatdetektiv zehn bis 20 Jahre Haft oder gar lebenslang.