Krankenhaus Tamsweg SALK
ORF
ORF
Soziales

Erleichterungen in Spitälern

Geimpft, getestet oder genesen – diese so genannte 3-G-Regel gilt ab Mittwoch nicht nur für Gastronomie und Hotellerie, sondern auch für die Salzburger Landeskliniken (SALK). Dort bekommen Patienten oder Besucher ein grünes Band ans Handgelenk, wenn sie die nötigen Nachweise haben.

Ab 19. Mai wird an allen Standorten der Landeskliniken die 3-G-Regel kontrolliert: Wer nachweisen kann, dass er vor mindestens 22 Tagen gegen das Coronavirus geimpft worden ist, von einer Corona-Infektion genesen oder aktuell getestet worden ist, der bekommt beim Eingang ein grünes Band ans Handgelenk.

Das gilt sowohl für Patienten zum Beispiel in der Tagesklinik, als auch für Besucher oder Lieferanten. Mit diesem Band kann man sich in den Spitälern frei bewegen. Wenn ein Patient oder auch eine unbedingt benötigte Begleitperson keinen aktuellen Test vorweisen kann, wird wie bisher ein Schnelltest entweder beim Spitalseingang oder in der jeweiligen Station vorgenommen.

Pro Patient nur ein Besucher für eine Stunde

Für Besucher von Spitalspatienten gelten allerdings weiterhin auch Einschränkungen: In den Krankenhäusern Hallein (Tennengau), St. Veit (Pongau) und Tamsweg (Lungau) ist pro Patient nur ein Besuch am Tag für eine Stunde erlaubt. Im Salzburger Uniklinikum dürfen einzelne Besucher weiterhin nur ausnahmsweise kommen – nämlich in kritischen Lebenssituationen, auf die Geburtenstation, ins Kinderspital oder zu Psychiatrie-Patienten.