Gericht

Acht Jahre Haft für Überfall auf Hotelier

Ein Überfall im Februar 2017 auf einen Hotelier in Saalbach (Pinzgau), der 150.000 Euro zur Bank bringen wollte, hat Montag das Landesgericht Salzburg beschäftigt. Ein 34-jähriger Slowake wurde wegen schweren Raubes zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.

Der Täter soll laut Urteil das Opfer verletzt und ihm den Rucksack entrissen haben. Ein mitangeklagter 35-jähriger Slowake, der seine Unschuld beteuerte, bekam einen Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwältin noch die Verteidiger gaben Erklärungen ab.

Richter sieht vollendeten Raub

Die Staatsanwaltschaft hatte versuchten schweren Raub angeklagt, doch das Gericht unter Vorsitz von Richter Peter Egger ist von einem vollendeten Raub ausgegangen. Die Strafe wurde als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung des 34-Jährigen in der Slowakei ausgesprochen. Der Freispruch für den 35-Jährigen von der Beitragstäterschaft ist im Zweifel erfolgt.

Brutale Vorgangsweise

Der hauptbeschuldigte 34-Jährige soll dem Opfer an jenem Montagvormittag auf der Straße mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Der Hotelier ging zu Boden. Der Räuber verpasste ihm noch einen Tritt ins Gesicht und entriss ihm den Rucksack mit den Tageslosungen des Hotels vom Wochenende. Skiurlauber aus Großbritannien, die den Überfall beobachteten, griffen couragiert ein. Sie warfen ein Snowboard in Richtung des Täters. Dieser stürzte, verlor den Rucksack und flüchtete. Der Hotelier setzte ihm trotz erlittenen Kieferbruches nach, verlor den Mann dann aber aus den Augen.

DNA-Spuren führten zum Ziel

Die Polizei hatte nach dem Überfall Autofahrer im Glemmtal (Pinzgau) kontrolliert und zwei Verdächtige festgenommen. Es handelte sich um zwei Slowaken im Alter von 42 und 35 Jahren. Der 42-Jährige wurde von einem Zeugen als wahrscheinlicher Täter identifiziert. Dieser galt zunächst als unmittelbarer Täter und der 35-jährige nunmehrige Mitangeklagte als Komplize, der im Fluchtfahrzeug gewartet haben soll.

Allerdings hat die molekularbiologische Untersuchung der Gerichtsmedizin keine DNA-Spuren der beiden Slowaken feststellen können. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Es wurde aber aufgrund eines Fortführungsantrages des Opfers weitergeführt.

Komplizierte Ermittlungen

Nach einem Hinweis wurde auch gegen den 34-Jährigen ermittelt. Laut dem Gutachten der Gerichtsmedizin setzt sich die DNA-Mischspur auf dem Rucksack des Opfers aus der DNA des Hoteliers und des 34-Jährigen zusammen. Deshalb sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass es sich bei dem Mann um einen der Täter handle, erklärte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte habe die Tat bereits vor dem Vorliegen des Gutachtens gestanden, gab dessen Verteidiger als Strafmilderungsgrund an.

Sechs Vorstrafen im Heimatland

Über das Motiv machte der Ex-Securitymitarbeiter keine Angaben. „Es tut mir leid“, entschuldigte sich der in seiner Heimat sechsmal vorbestrafte Mann. Viel mehr sagte er heute nicht. Den Mitangeklagten entlastete er mit den Worten „nein, er war nicht dabei“.

Der 35-Jährige bestritt eine Tatbeteiligung. Er sei damals mit dem 42-Jährigen, der derzeit in der Slowakei inhaftiert sei, nach Saalbach gefahren. „Er hat mit Drogen gehandelt. Er meinte, ich könnte nach Saalbach mitkommen“, schilderte der Angeklagte. Er habe die Gelegenheit genutzt und in Saalbach einer Frau in einem Hotel eine Handtasche samt einer Geldbörse mit 300 Euro Bargeld gestohlen.

Kein Geständnis

Sein Verteidiger wertete das als weiteren Beweis für dessen Unschuld. Wenn der Slowake einen Raub von 150.000 Euro beabsichtigt hätte, dann hätte er keinen kleinen Diebstahl begangen, meinte er. Es gebe auch sonst keine belastenden Beweisergebnisse. Der 35-Jährige wurde im Dezember 2020 vom Landesgericht für Strafsachen in Wien zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Er befindet sich derzeit in Strafhaft.

Opferanwalt Stefan Rieder forderte insgesamt 6.000 Euro Teilschmerzensgeld vom Hauptbeschuldigten, wovon von staatlicher Seite 4.000 Euro bereits bezahlt wurden. Der Verteidiger des 34-Jährigen übergab heute im Gerichtssaal dem Opferanwalt 100 Euro, die restlichen 1.900 Euro hatte er nicht anerkannt. Der Schöffensenat sprach dem Hotelier zu den bereits ausbezahlten 4.000 Euro noch 900 Euro zu.

Rätselhaft ist weiterhin, ob der 42-Jährige mit dem Raubüberfall etwas zu tun hat. Ob er beteiligt war oder nicht, werde man in diesem Verfahren nicht klären können, sagte die Staatsanwältin.