Gericht

Zahnarzt wegen CoV-Delikten verurteilt

Zu sechs Monaten bedingter Haft wurde Montag beim Landesgericht Salzburg der Zahnarzt aus Bad Hofgastein (Pongau) verurteilt, der trotz CoV-Infektion weiter ordiniert haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Anklage berufen.

Nachdem am Montag der Verteidiger bereits volle Berufung wegen Nichtigkeit angekündigt hatte, meldete auch die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag Strafberufung an. Sie strebt eine härtere Strafe an, wie eine Sprecherin der APA erklärte.

Montagnachmittag stand der Zahnarzt aus Bad Hofgastein (Pongau) vor Gericht, der trotz seiner CoV-Infektion weiter ordiniert haben soll – ohne Mundschutz. Er soll laut Anklage andere vorsätzlich gefährdet und damit Körperverletzung begangen haben. Seine Assistentin und ein Patient seien infiziert worden.

Wegen dieser Vorgänge musste der Verdächtige Anfang März auch für knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft. Er wurde freigelassen, nachdem die Frist seiner Quarantäne abgelaufen und ein zusätzlicher CoV-Test mit nunmehr negativem Ergebnis gemacht worden war. Ihn festzunehmen sei gerechtfertigt gewesen, argumentierte das Gericht. Weil er als Arzt medizinisches Sonderwissen auch zu CoV habe und trotzdem nicht einsichtig gewesen sei.

Zahnarzt wegen CoV-Delikten vor Gericht

Montagnachmittag steht ein Zahnarzt aus Bad Hofgastein vor Gericht, der trotz seiner CoV-Infektion weiter ordiniert haben soll – ohne Mundschutz. Er soll laut Anklage andere vorsätzlich gefährdet und Körperverletzung begangen haben. Seine Assistentin und ein Patient seien infiziert worden.

Kein Kassenvertrag mehr

Die Gesundheitskasse kündigte dem Zahnarzt wegen dieser Vorfälle den Vertrag. Man habe sich zu diesem Schritt entschlossen, weil es schon früher immer wieder Beschwerden über den Mann wegen mangelnder Hygiene gegeben habe, hieß es. Acht Kontaktpersonen mussten laut Behörden damals mit dem Arzt in Quarantäne. Der Verteidiger des Angeklagten sagte, es habe Missverständnisse um die CoV-Tests seines Mandanten gegeben.

Dabei war es bereits der zweiter Versuch für den Prozessbeginn. Beim ersten Prozesstermin Ende März hatte sich der Hofgasteiner Zahnarzt noch kurzfristig per Attest über seinen Verteidiger krank gemeldet.