Egal ob ein Verein 30 oder 150 ordentliche Mitglieder hat: Alle Jahreshauptversammlungen können nun bis 31. Dezember verschoben werden. Dazu müssen die Vorsitzenden den späteren Sitzungstermin beschließen. Sollte der Vorstand neu gewählt werden müssen, dann kann dessen Funktionsperiode ebenfalls bis Jahresende ohne Versammlung und ohne Wahl verlängert werden.
Schriftlich bei BH oder Polizeidirektion
Die Verschiebung der Mitgliederversammlung muss aber bei der Vereinsbehörde gemeldet werden, sagt Johannes de Frenes, Leiter der Servicestelle Ehrenamt des Landes Salzburg: „Das ist auf dem Land immer die Bezirkshauptmannschaft, und in der Stadt ist das die Polizeidirektion.“
Die Meldung muss schriftlich erfolgen. Die Vertreter der Vereine werden dann im zentralen Vereinsregister bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Sollte es bis dahin doch zu einer Mitgliederversammlung kommen, dann gelte, was in dieser Sitzung beschlossen wird, sagt Frenes: „Ganz streng genommen ist die Funktionsperiode bis zur Versammlung verlängert. Eine zuvor abgehaltene Versammlung sticht dann die Verlängerung bis 31. Dezember.“