Jede CoV-Impfung kann im elektronischen Impfpass dokumentiert werden. Geimpfte bekommen unmittelbar nach den Impfungen ihre schriftlichen Dokumentationen mit Unterschrift und Stempel des Impfarztes, Impfkärtchen des Herstellers oder der Behörden. Alle diese Nachweise seien völlig ausreichend, um ab 19. Mai von der Testpflicht beim Gasthaus- oder Friseurbesuch befreit zu sein, betonen die Hausärzte.
Verwechslungen mit Grünem Pass
Viele Patienten würden den gelben internationalen Pass derzeit offenbar mit dem von der EU geplanten „Grünen Pass“ verwechseln, sagt Christoph Fürthauer, Sprecher der Salzburger Hausärzte. Er appelliert an die Bevölkerung dringend: „Bitte legen sie nicht unsere Ordinationen mit diesen administrativen Dingen lahm. Wir müssen die Menschen betreuen können, die medizinische Hilfe wirklich brauchen.“
Wenn der Grüne EU-Pass eingeführt wird, komme die Grundinformationen ohnehin aus der bestehenden Eintragung im elektronischen Impfpass, ergänzt Fürthauer. Das habe alles nichts mit dem gelben internationalen Impfpass zu tun.