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Gesundheit

Ausfahrtstests für Hallein und Oberalm

Die geltenden Ausreisebeschränkungen für die Tennengauer Bezirkshauptstadt Hallein werden um eine Woche bis vorerst zum 16. Mai verlängert. Neu sind sie für das benachbarte Oberalm. Die Ortsgebiete können nur mit einem negativen Test verlassen werden, die Einhaltung der Quarantäne wird weiter intensiv überwacht.

„Die Zahl der Neuinfektion ist eindeutig noch auf einem zu hohen Niveau“, erklärt Landeshauptmann Wilfried Haslauer den Grund für die Verlängerung in Hallein und die neuen Maßnahmen in Oberalm, die heute in Absprache mit den Gesundheitsbehörden beschlossen wurden. „Die bisherigen lokalen Ausfahrtsbeschränkungen im Gasteinertal, im Großarltal, in Straßwalchen, Muhr und Radstadt haben gewirkt, in Hallein und Oberalm wollen wir diesen Effekt auch erreichen und absichern“, so Haslauer, der heute die Bürgermeister Halleins und Oberalm über die Verlängerung und verschärften Maßnahmen informiert hat.

Hohe Sieben-Tages-Inzidenz

Auch wenn die Zahlen zuletzt leicht zurückgehen, ist die Sieben-Tages-Inzidenz in Hallein mit 412 (Stand Donnerstag, 8.30h) und in Oberalm (448) überdurchschnittlich hoch. In Puch beträgt sie 233, in Kuchl 108. „Vor allem in Hinblick auf die bevorstehenden Öffnungsschritte ab 19. Mai müssen wir die Zahlen noch weiter senken“, betont Haslauer.

Kuchl, Oberalm, Puch weiter im Fokus

Die verpflichtenden Ausfahrtstests in Hallein und Oberalm enden aus derzeitiger Sicht am 16. Mai um Mitternacht. Zusätzlich weiter aufrecht bleiben auch die verschärften Corona-Maßnahmen in den vier Tennengauer Hochinzidenz-Gemeinden Kuchl, Oberalm, Puch und Hallein.

Die Kontaktrückverfolgung von positiv Getesteten wird dabei auf 96 Stunden ausgedehnt, die Einhaltung von verhängten Quarantänen wird verstärkt kontrolliert und ein PCR-Test am Ende der 14-tägigen Absonderung von Infizierten ist Pflicht.

Die Maßnahmen im Überblick

  • Ausreisetestpflicht Hallein weiter bis 16. Mai, 24 Uhr
  • Ausreisetestpflicht Oberalm von 8. Mai, 7 Uhr bis 16. Mai, 24 Uhr
  • Weiter verschärfte Maßnahmen für Hallein, Kuchl, Oberalm, Puch: Kontaktrückverfolgung bis 96 Stunden, Kontrollen Einhaltung Quarantäne, verpflichtender PCR-Test nach Absonderung

Ausnahmen von der Testpflicht

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • Güterverkehr