Skifahrer beim Skilift
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Coronavirus

Ski-Saisonkarten: Keine automatische Rückerstattung

Nach den ersten Gerichtsurteilen in Sachen Ski-Saisonkarten-Rückerstattung erhalten alle anderen Kartenbesitzer nicht automatisch anteilig ihr Geld zurück. Es handle sich um Einzelfallentscheidungen, heißt es von den Liftbetreibern.

Zwei Familien aus Niederösterreich konnten ihre Saisonkarte für 2019/2020 wegen der pandemiebedingten Schließung 49 Skitage weniger nutzen. Dagegen gingen sie vor Gericht und bekamen Recht. Die Bergbahnen in Zell am See wurden bereits rechtskräftig in zweiter Instanz verurteilt, nun muss auch der Liftverbund Ski Amade einer Familie den Kartenpreis anteilig zurückzahlen. Die Verurteilung von Ski Amade ist aber noch nicht rechtskräftig. Ob die Seilbahngesellschaft gegen das Urteil beruft, werde in den kommenden Tagen entschieden, sagt Geschäftsführer Christoph Eisinger.

Skiliftbetreiber lassen Anfragen rechtlich prüfen

Bereits rechtskräftig ist das Urteil im Fall Superskicard. Dabei wurde die Schmittenhöhebahn AG in Zell am See verklagt, weil die Familie die Saisonkarte dort gekauft hatte. Jetzt bekommen die Familienmitglieder anteilig ihr Geld zurück. Seit dem Urteil haben sich lediglich eine Handvoll Saisonkartenbesitzer gemeldet und ebenfalls Geld gefordert, sagt Vorstand Erich Egger. Bevor der Kartenpreis aber zurückerstattet wird, werde jeder Fall von den Juristen geprüft.

Man wolle auch das letztinstanzliche Urteil in Sachen Ski Amade abwarten, so Erich Egger. Der Verein für Konsumenteninformation, der den Musterprozess führt, kündigte bereits an, bis zum Obersten Gerichtshof gehen zu wollen.