Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon Schnelltests an. Nun soll eine erweiterte Testpflicht für alle Betriebe, in denen die Gefahr einer Ansteckung erhöht ist, gelten.
Betriebe müssen Testmöglichkeit anbieten
Der Arbeitgeber muss den CoV-Test ermöglichen, etwa in einer Teststraße oder direkt am Firmenstandort. Welche Branchen betroffen sind und welche Regeln gelten, ist aber noch offen. Peter Buchmüller, der Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg, verwies bereits auf mögliche Nachteile für kleinere Unternehmen. „Bei den großen Betrieben funktioniert das sehr gut mit den Teststraßen, aber was machen wir mit den kleinen Betrieben. Jetzt sperren wir gerade auf, und die nächste Hürde kommt auf uns zu“, sagte der Wirtschaftskammerpräsident.
AK: „Testzeit ist Arbeitszeit“
Die Information aus Wien verlaufe nur äußerst spärlich und zögerlich. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter fordern eine rechtzeitige und konkrete Regelung der erweiterten Testpflicht. Das Angebot solle auch niederschwellig sein, also für alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leicht zugänglich, verlangte Peter Eder, der Präsident der Salzburger Arbeiterkammer. Die Kosten dafür solle der Bund übernehmen. Und der Arbeiterkammerpräsident stellt noch eine klare Forderung: „Testzeit ist Arbeitszeit. Das sollte aber nicht vom Arbeitgeber, sondern wiederum vom Bund getragen werden.“
Außerdem dürfe man Betrieben, von denen ohnehin viele wirtschaftlich schwer getroffen sind, nicht zusätzliche Belastungen auferlegen, mahnt der Wirtschaftskammerpräsident. Für Peter Buchmüller könnten zum Beispiel auch die Anerkennung der Selbsttests Teil einer Lösung sein. Er verwies dabei auch auf den erhöhten Testbedarf wegen der Öffnung des Tourismus und der Freizeitbetriebe am 19. Mai.