Facebook-Logo
ORF.at/Peter Pfeiffer
ORF.at/Peter Pfeiffer
WIRTSCHAFT

„Web-Postings oft Hindernis bei Jobsuche“

Wer sich um Job oder Lehrstelle bewirbt, sollte seine Internet-Postings in sozialen Netzwerken überdenken. Denn immer mehr Personalchefs und Manager von Unternehmen würden im Web nachlesen, welche Meinungen und Gedanken ihre Bewerber öffentlich äußern. Das betont der Gewerkschafter Michael Huber.

Via Facebook, Instagram und anderen Plattformen würden sich viele schnell einmal öffentlich äußern – auch wenn sie sich über etwas ärgern oder Dinge gut finden, die eine Mehrheit oder bestimmte Gruppen oder Verbände möglicherweise nicht so gut finden, sagt Michael Huber, Geschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten in Salzburg (GPA).

„Regenbogenfahne“ als Jobhindernis?

Die praktische Erfahrung zeige mittlerweile, dass bei Bewerbungsgesprächen die Probanden immer öfter von Firmenchefs vorab auf ihre Web-Auftritte „durchgecheckt“ werden. Das sei einerseits nicht verboten, betont Huber: „Was man selbst postet und öffentlich macht, darf auch zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Problematisch wird es aber zum Beispiel, wenn gegen Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen wird.“

Der Gewerkschafter nennt einen „besonders krassen Fall“. Ein Gewerkschaftsmitglied sei bei einem Vorstellungsgespräch auf ein Instagram-Posting mit Regenbogenfahne angesprochen worden: „Diese offensichtliche Anspielung auf die vermeintliche Homosexualität des Bewerbers hat im beruflichen Zusammenhang absolut nichts verloren und ist durch das Gleichbehandlungsgesetz verboten“, so Huber.

„Im Zweifel lieber nichts veröffentlichen“

Ein Problem sei auch, dass Facebook nichts vergesse: „Während man sich selbst an Beiträge, die vor Jahren veröffentlicht wurden, nicht mehr erinnert, würden Bedienstete von Personalbüros in Unternehmen solche Postings sehr wohl finden: "Deshalb lieber öfter nachdenken, was man postet, und wer es lesen kann.
Wenn man nicht möchte, dass Postings auch in zehn Jahren noch gefunden werden können, dann sollte man im Zweifel lieber nichts veröffentlichen.“