Von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr früh dürfe man in Bayern nicht unterwegs sein – auch nicht auf der Durchreise im Transit. Die Sprecherin sagt, der ÖAMTC habe Informationen von der deutschen Polizei, dass auch Zivilstreifen unterwegs seien und die Reisenden kontrollieren: „Wenn man erwischt wird und nicht unter die genannten Ausnahmen fällt, dann droht österreichischen Autofahrern ein Bußgeld von 500 Euro.“
„Vor jeder Fahrt erkundigen“
Ausnahmen seien berufliche Tätigkeiten, aber auch Betreuungspflichten für Angehörige oder Tiere, so Aloisia Gurtner: „Wir haben viele Anfragen, welche Gründe man angeben muss und kann. Tagsüber ist der Transit überhaupt kein Problem. Aber es gibt auch viele Berufspendler, die zu anderen Zeiten unterwegs sein müssen. Die berufliche Tätigkeit gilt als Ausnahmegrund.“
Es gebe in Deutschland aber einen Wirrwarr an Vorschriften: „Man sollte sich vor jeder Fahrt genau erkundigen, was nun erlaubt ist und was nicht“, betont die Sprecherin des ÖAMTC in Salzburg.