Im vergangenen Monat gibt es nahezu täglich Anfragen in den Beratungsstellen der Salzburger Arbeiterkammer von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die von ihren Vorgesetzten unter Druck gesetzt werden. Im vergangenen Jahr waren solche Anfragen noch Einzelfälle.
Personal soll beim Contact Tracing lügen
Laut Arbeiterkammer verlangen die betreffenden Unternehmer von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einerseits falsche Angaben beim Contact Tracing zu machen. Positiv getestete sollen nicht alle Kontaktpersonen angeben, damit im Betrieb nicht zu viele Arbeitskräfte auf einmal ausfallen. Andererseits würden Vorgesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötigen, die Quarantäne-Regeln zu missachten, wenn sie als Kontaktperson der „Kategorie 1“ gelten, also direkten Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
Einhaltung der CoV-Regeln kein Kündigungsgrund
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien total verunsichert, sagt Peter Eder, der Präsident der Salzburger Arbeiterkammer. „Auf der einen Seite würden sie eine Verwaltungsstraftat machen, wenn sie gegen ihren Bescheid verstoßen. Auf der anderen Seite ist dann das Damoklesschwert über ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes“, erklärt Peter Eder die Zwickmühle der Betroffenen.
Die Arbeitskräfte müssten den Jobverlust letztlich aber nicht fürchten, stellt Peter Eder klar, denn die strikte Einhaltung der Covid-19-Auflagen sei kein Kündigungsgrund, der auch rechtlich Bestand hätte. Sollte es tatsächlich Kündigungen geben, würde die Arbeiterkammer den Betroffenen Rechtsschutz bieten.