Mönchsberggarage Einfahrt
ORF.at/Georg Hummer
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VERKEHR

Mönchsberggarage: Bürgerbegehren vertagt

Die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg hat am Donnerstagnachmittag die Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens gegen den Ausbau der Mönchsberggarage vertagt. Wegen Formalfehlern soll der Antrag zuerst per Gutachten geprüft werden.

Die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg fällte am Donnerstagnachmittag auch in der zweiten Sitzung keine Entscheidung über die Zulassung des Antrags. Wurde vor fünf Wochen noch ein falsches Datum in einem Begleitschreiben bemängelt, war es jetzt die Frage, ob eine „Plattform“ überhaupt einen Antrag einbringen darf. Die Mitglieder der „Plattform Lebendiges Salzburg“ halten ihren Antrag auf Bürgerbegehren gegen den Ausbau der Mönchsberggarage dagegen klar für zulässig. Auch die Grüne Bürgerliste, die den Antrag unterstützt, sieht das so.

„Verein darf keinen Antrag stellen“

Wäre es nur die falsche Jahreszahl im Antrag gewesen hätten am Donnerstag wohl auch die Mitglieder der ÖVP in der Hauptwahlbehörde grünes Licht gegeben, doch stattdessen sind weitere Fehler festgestellt worden. „Es muss eine Wahlberechtigte Person den Antrag stellen. In diesem Fall hat es aber ein Verein gemacht, nämlich die Plattform und das schließt das Gesetz ganz klar aus“, erklärt Christoph Fuchs, der Salzburger Klubobmann der ÖVP. Ingeborg Haller, die Klubobfrau der Grünen Bürgerliste, kritisiert, dass diese formalrechtlichen Hürden die Bürger abschrecken würden, direkte Demokratie auszuüben.

Die Hauptwahlbehörde wird nun mittels eines neuen Gutachtens prüfen, ob der Antrag auf Bürgerbegehren trotz formaler Fehler zulässig ist. Wenn nicht, müssten ein neuer Antrag gestellt und abermals mindestens 2.000 Unterschriften gesammelt werden.

Ausbau der Mönchsberggarage kostet 30 Millionen Euro

Die „Plattform Lebendiges Salzburg“ hat seit vergangenem Herbst über 3.000 Unterschriften gesammelt und am 10. März dem Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) übergeben. Darin fordern die Unterzeichner die Abhaltung eines Bürgerbegehrens, dessen Ergebnis laut Salzburger Stadtrecht für die Politik aber rechtlich gar nicht bindend ist.

Die bestehende Garage im Berg soll um 650 auf rund 2.000 Stellplätze erweitern werden. Das Baubewilligungsverfahren steht dabei kurz vor dem Abschluss. Einzig der Naturschutzbescheid fehlt noch.

Entscheidung Mönchsberggarage vertagt