Gericht

Freundin mit Messer verletzt: Entmündigter verurteilt

Ein 52-jähriger Salzburger aus einer Adelsfamilie, der seit 2015 entmündigt ist, wurde Montag wegen schwerer Nötigung, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt – nicht rechtskräftig. Er soll seine Freundin im Streit mit einem Militärmesser am Hals verletzt haben.

Der Angeklagte gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Forstwart ist schon mehrmals vor Gericht gestanden, auch wegen Körperverletzung.

Psychische Störung laut Gutachten

Die Frau erlitt laut Anklage bei dem nun bei Gericht verhandelten Vorfall eine drei Zentimeter lange Wunde. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge soll der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme und zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Salzburger versuchten Mord vor. Die Geschworenen erkannten ihn aber einstimmig wegen Nötigung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung für schuldig. Ein Gerichtsgutachter hatte eine psychische Störung bei dem 52-Jährigen festgestellt.

Dem Opfer wurden 3.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Laut einem Gerichtssprecher verzichtete die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel.

Beschuldigter weist Tötungsabsicht zurück

Der Forstwart bestritt bei dem Prozess eine Tötungsabsicht. Er gestand aber eine Körperverletzung ein. Seine Freundin sei an diesem Tag „unzufrieden und grantig“ gewesen. Sie habe herumgenörgelt, 1.000 Euro und einen „Status“ gefordert: „Ich war in Rage.“ Damit sie eine Ruhe gibt, habe er sie an den Haaren gerissen und die Faust seiner rechten Hand, in der er den Griff des Messers mit einer Klingenlänge von 16 Zentimeter hielt, entlang ihres Unterkiefers angesetzt und sie an den Kasten gedrückt. Durch eine Kopfbewegung der Frau „habe ich sie mit der Messerspitze irgendwie erwischt“, schilderte er am ersten Prozesstag am 28. Jänner 2021. Er habe ihr nicht wehtun wollen.

Schnittverletzung nahe an Arterie

Die Wunde im Hals des Opfers war einen halben Zentimeter tief. Sie musste genäht werden. Verletzt wurde der Hautmuskel des Halses. „Der Angeklagte hat in unmittelbarer Nähe der Halsschlagader zugedrückt“, erklärte der Staatsanwalt. „Das Opfer hat geschildert, wie die Klinge tiefer und tiefer in den Hals eindrang.“ Die Verletzung hätte auch lebensbedrohlich sein können. „Die Frau hat um ihr Leben gefürchtet. Sie war der Meinung, der Angeklagte will sie umbringen.“

Mann entmündigt seit 2015

Die nunmehrige Ex-Freundin habe sich als Touristin im Land aufgehalten und dabei den Angeklagten kennengelernt, erklärte seine Verteidigerin. Die Frau sei dann mit einem Reisekoffer bei ihm eingezogen. Streitthema sei Geld gewesen. Ihr Mandant habe nie gelernt, wie man eine Beziehung lebt und Streit schlichtet, sagte die Anwältin. Er sei gutmütig und von der Familie als „Mädchen für alles“ eingesetzt worden. Dass er im Jahr 2015 entmündigt wurde, habe er bis heute nicht verkraftet.

„Frau im Gebirge zuvor gewürgt“

Der Salzburger sah sich noch mit zwei weiteren Vorwürfen konfrontiert. Er habe die damalige Freundin im Februar 2020 während eines Ausfluges im Gebirge gewürgt und ihr dabei Hämatome zugefügt. Zweitens habe er sie zwischen Herbst 2019 und März 2020 mit einem Gewehr gefährlich bedroht, indem er auf sie zielte. Zu diesen beiden Fakten zeigte sich der Mann laut seiner Verteidigerin nicht geständig.