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Bildung

Hilfsorganisationen dürfen nicht in Schulen

Kinderrechtsorganisationen in Salzburg wollen Kinder wieder direkt an den Schulen betreuen. Sie argumentieren, während der Lockdowns sei psychologische Unterstützung entscheidend. Die Bildungsdirektion lässt jedoch wegen der Beschränkungen nur ihre angestellten Psychologen in die Schulen.

Seit mehr als einem Jahr darf das Team der Kinder- und Jugendanwaltschaft keine Workshops mehr an Schulen abhalten und das obwohl Kinder und Jugendliche gerade jetzt während der Pandemie soziale und psychologische Unterstützung bräuchten und Informationen über ihre Rechte und konkrete Hilfe, sagt die Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. „Die Stimmungsbilder reichen von Einsamkeit, Angst, Überforderung und Schlafstörungen, Essstörungen bis hin zu depressiven Verstimmungen und Suizidgedanken. Angst ist ein ganz zentraler Faktor und deshalb ist es jetzt so wichtig, dass wir die Kinder und Jugendlichen gut unterstützen und auffangen.“

Kein Zutritt für schulfremde Personen

Die Bildungsampel steht immer noch auf rot – dadurch ist der Zutritt in die Bildungsstätten schulfremden Personen untersagt. Eine Ausnahme wird allerdings in einem Erlass des Bildungsministeriums festgelegt, worin steht: „Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und oder Betreu­ungsleistungen am Schulstandort erbringen, dürfen die Schulen weiterhin betreten.“

„Schüler wenden sich nach Workshops an uns“

Die Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft, der Verein Pro Mente, Jojo und die Fachstelle Selbstbewusst wollen diese Möglichkeit nutzen und fordern, die psychologische Betreuung von Kindern in den Schulen wieder wahrnehmen zu können. „Es braucht echte Begegnungen und die Workshops sind Türöffner. Bereits vor Corona haben sich nach jedem Workshop bis zu sieben Kinder mit einem konkreten Problem an uns gewandt. Aus diesen Problemen wurden Einzelfälle – man kann sich vorstellen, dass die Zahl in der Pandemie deutlich größer ist.“

Bildungsdirektion und Land bleiben bei „nein“

In der Salzburger Bildungsdirektion sieht man das allerdings anders und man betont, dass Vereinen, die für Workshops bekannt seien, der Zutritt weiter nicht gestattet ist. Ins Klassenzimmer dürfen nur Schulpsychologen und Sozialarbeiter der Bildungsdirektion. Auch vom Land Salzburg gibt es vorerst keine Perspektive. „Wir leben nun einmal in der derzeitigen Situation und es hilft nichts – auch die physische Gesundheit ist zu berücksichtigen und ich möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass wir in den Schulen wieder ein enormes Infektionsgeschehen hervorrufen“, sagt ÖVP-Bildungslandesrätin Daniela Gutschi.

Hilfsorganisationen dürfen nicht in Schulen

Kinderrechtsorganisationen in Salzburg wollen Kinder wieder direkt an den Schulen betreuen dürfen. Sie argumentieren, während der Pandemie sei psychologische Unterstützung entscheidend. Die Bildungsdirektion aber lässt wegen der CoV-Einschränkungen derzeit nur ihre angestellten Psychologen in die Schulen.