Chronik

Teilbedingte Haft für jungen Raser

Ein junger Autoraser ist Donnerstag beim Salzburger Landesgericht zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er müsste tatsächlich für einige Monate hinter Gitter, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird.

Bei dem mutmaßlich von dem Raser verursachten Unfall in der Stadt Salzburg wurde der Beifahrer schwer verletzt. Neun Monate teilbedingte Haft, davon drei Monate tatsächlich hinter Gittern – so lautet das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Kein illegales Rennen nachweisbar

Der 23-jährige Lenker überholte Anfang Dezember laut Ermittlern im Stadtteil Maxglan ein anderes Auto in einer Kurve – mit mindestens 100 km/h, wie es heißt. Der neu gekaufte Wagen brach aus, wurde gegen einen Baum und ein zweites Auto geschleudert. Der Beifahrer erlitt mehrere Brüche an Armen und Beinen. Feuerwehrleute sagten damals, man sehe im Stadtgebiet nur selten Autos, die nach Unfällen so demoliert seien. Ein illegales Straßenrennen konnte laut Polizei nicht nachgewiesen werden.

Staatsanwalt überlegt Berufung

Der Unfalllenker sagte am Donnerstag vor Gericht, er wollte mit der Motorleistung seinem besten Freund imponieren. Dieser Beifahrer habe ihn auch noch angestachelt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Lenker nahm es an. Der Staatsanwalt will aber noch überlegen, ob er in Berufung geht. Wenn der Verurteilte eine Arbeitsstelle nachweisen kann, könnte er die drei Monate – für die er ins Gefängnis müsste – vielleicht mit elektronischer Fußfessel zu Hause und am Arbeitsplatz abbüßen.