Gericht

Falschaussage? Strafantrag gegen Landesjägermeister

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat einen Strafantrag gegen Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof eingebracht. Der Vorwurf lautet auf falsche Beweis-Aussage in einem Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht.

Die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Tierschützern und dem Salzburger Landesjägermeister ziehen sich schon mehrere Jahre hin. Auslöser war ein Vorfall in der Antheringer Au anlässlich einer dortigen Gatterjagd auf Wildschweine. Bei einer Protestaktion von Tierschützern gegen diese Form der Jagd ist es 2017 zu Handgreiflichkeiten gekommen. Die Umstände dieser Auseinandersetzung beschäftigen bis heute die Gerichte. Jetzt geht es um eine Aussage von Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof dazu vor dem Landesverwaltungsgericht.

Max Mayr-Melnhof
ORF
Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof

Mayr-Melnhof sieht Verfahren gelassen entgegen

Nach langen Ermittlungen kommt die Staatsanwaltschaft Salzburg zu dem Schluss, dass Mayr-Melnhof bei der Schilderung der Vorfälle die Unwahrheit gesagt hätte. Folge ist jetzt ein Strafantrag wegen falscher Beweisaussage. Der Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Haft. Von Max Mayr-Melnhof selbst heißt es heute dazu, er habe damals bei seiner Aussage den Sachverhalt so geschildert, wie er ihn wahrgenommen habe, er sehe dem Verfahren deshalb gelassen entgegen. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, steht noch nicht fest.