Drei gestundete Monatsmieten aus dem Vorjahr plus vier Prozent Zinsen sind mit Stichtag 1. April 2021 nachzuzahlen. Dazu kommt die laufende Miete. Wer nicht zahlen kann, kann ab Anfang Juli 2022 gekündigt und später delogiert werden. Bis Ende Juni 2022 gilt nämlich noch der gesetzliche Kündigungs- und Räumungsschutz. Laut Arbeiterkammer Salzburg könnten sich die Delogierungen mittelfristig dennoch verdoppeln.
Betroffene auch aus der „bürgerlichen Mitte“
Bei der gemeinnützigen Soziale Arbeit GmbH stellt man bereits einen deutlichen Anstieg an Beratungsgesprächen fest, sagt Geschäftsführer Christian Moik: „Es fällt grundsätzlich einmal auf, dass die Mietrückstände höher geworden sind. Und wir stellen auch fest, dass die Klienten auch ein bisschen in diese ‚bürgerliche Mitte‘ gerückt sind. Menschen, die ganz normal von ihrem Einkommen leben haben können, sind durch Kurzarbeit oder Jobverlust nach Aufbrauch der Ersparnisse nicht mehr in der Lage, ihre Miete zu bezahlen.“ Darunter fallen vor allem ehemalige Mitarbeiter aus der Gastronomie und Hotellerie.
Experten warnen vor Delogierungswelle
Daher befürchtet Moik auch, dass die in ganz Österreich drohende Delogierungswelle das Tourismusland Salzburg besonders schwer treffen könnte. Von der Politik fordert er nun einen unbürokratischen Direkthilfefonds, um die Mietrückstände zu begleichen. Denn Mietrückstände zu begleichen sei volkswirtschaftlich gesehen billiger als Menschen aus der Obdachlosigkeit zurückzuholen.