Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Arzt ordinierte trotz CoV-Infektion: Prozess verschoben

Am Montag sollte einem Gasteiner Zahnarzt in Salzburg der Prozess gemacht werden. Der Beginn wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Mann soll trotz CoV-Infektion weiter ordiniert haben – ohne Mundschutz. Dabei soll er andere vorsätzlich gefährdet und auch Körperverletzung begangen haben.

Die Assistentin und ein Patient des Zahnarztes wurden laut Anklage auch infiziert. Er ist der zweite Angeklagte in Salzburg, der wegen eines CoV-Verstoßes in Untersuchungshaft genommen wurde. Erster war ein afghanischer Asylwerber, der trotz Infektion mit dem Zug durch halb Österreich fuhr und an der salzburgisch-bayerischen Grenze aufgehalten wurde. Er wurde im vergangenen November zu sieben Monaten teilbedingter Haft verurteilt.

Zahnarzt wollte laut Anklage weiter ordinieren

Der Gasteiner Arzt saß knapp zwei Wochen in Untersuchungshaft. Freigelassen wurde er wieder, nachdem seine Quarantäne abgelaufen und zusätzlich ein neuerlicher Test negativ ausgefallen war. Er sei keine Ansteckungsgefahr mehr, hatte das Gericht entschieden. Ihn festzunehmen sei gerechtfertigt gewesen, weil er als Arzt medizinisches Sonderwissen auch zu Covid-19 habe und trotzdem nicht einsichtig gewesen sei.

Verteidiger: „Missverständis um CoV-Tests“

Die Gesundheitskasse hat seinen Vertrag wegen dieses Zwischenfalls und zusätzlicher andere Beschwerden über ihn – alle im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene – gekündigt. Acht Kontaktpersonen des Zahnarztes mussten damals in Quarantäne. Der Verteidiger des Angeklagten sagt, es habe Missverständnisse um die CoV-Tests seines Mandanten gegeben. Wegen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten drohen dem Zahnarzt bei dem Prozess bis zu drei Jahre Gefängnis – wie jedem, der nach einem CoV-Verstoß angeklagt wird.