Sowohl ein Patient als auch eine Assistentin sind nämlich jetzt positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Ab 29. März muss sich der Zahnarzt vor Gericht wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und nun eben auch wegen Körperverletzung in zwei Fällen verantworten.
Chronik
Strafantrag gegen Zahnarzt ausgeweitet
Der Strafantrag gegen jenen Gasteiner Zahnarzt, der trotz Covid-Infektion ordiniert haben soll, ist ausgedehnt worden. Wie die „Salzburger Nachrichten“ in ihrer Samstag-Ausgabe berichten, wird dem Arzt nun auch Körperverletzung angelastet.