Unter anderem hatte der Verfassungsgerichtshof den gestellten Antrag mit dem Hinweis auf die fehlende Beratung in Drogeriemärkten begründet: Eine Haltung, die für DM nicht nachvollziehbar sei.
Deshalb werde man das aktuelle Erkenntnis des VfGH jetzt prüfen, sagt DM-Sprecher Stefan Ornig: "Was uns auf der rechtlichen Seite zusteht, ist die europäische Ebene. Dort wird das Wettbewerbsrecht noch einmal deutlich strenger gesehen als in Österreich.
DM denkt über Alternativen nach
Außerdem denke man darüber nach, wie man den Kunden auch abseits gesetzlicher Änderungen, Zugang zu Arzneimitteln mit geprüfter Qualität ermöglichen kann, durch Kooperation mit Apotheken im Versandhandel. Denn auch in diesen Versandapotheken gebe es üblicherweise keine Beratung bei rezeptfreien Medikamenten, ergänzt Ornig.