Am 24. Februar verurteilte des Landesgericht Salzburg den 26-jährigen Serben wegen fortgesetzter Gewalt und Drohungen gegen seine Ehefrau zu zwölf Monaten teilbedingter Haft. Teil des Urteils war auch die Weisung, jegliche Kontaktaufnahme zu seiner Ehefrau zu unterlassen. Zwei Tage nach dem Urteil wurde der Mann aus der Justizanstalt entlassen, weil er den unbedingten Teil seiner Strafe bereits in der Untersuchungshaft abgesessen hatte.
Verdächtiger hatte absolutes Kontaktverbot
In den Wochen danach habe es auch keine Anzeigen gegeben, dass der 26-Jährige das Kontaktverbot ignoriert habe, sagt die Polizei. Doch in der Nacht von Sonntag auf Montag kam er zur Wohnung seiner Frau und soll sie mit einem Küchenmesser erstochen haben.
Anschließend versteckte er den Leichnam der Frau in der Bettlade der Couch, rief das Kindermädchen, damit dieses auf die beiden im Nebenraum schlafenden Kinder aufpasste, während er sich bei der Polizei selbst stellte.
„Rechtliche Bestimmungen eingehalten“
Mit juristischen Mitteln auf Basis der aktuell gültigen Gesetze sei diese Bluttat nicht zu verhindern gewesen, sagte ein am Prozess beteiligter Anwalt jetzt gegenüber dem ORF. Denn sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft hätten alle rechtlichen Bestimmungen für solche Fälle eingehalten.
Die Strafen bei Verstößen gegen ein gerichtliches Kontaktverbot seien nun einmal relativ gering: In der Regel werde nur auf zivilrechtlichem Weg eine Geldstrafe verhängt. Bis es auch strafrechtliche Konsequenzen wie eine Inhaftierung gebe, müsse es mehrere schwerwiegende Vorfälle geben. In der Praxis komme es dazu nur selten.