In Salzburg-Schallmoos hat es in der Nacht auf Montag laut Polizei eine Bluttat gegeben. Eine Frau ist gestorben. Ermittlungen von Kriminalbeamten rissen gegen Mitternacht die Bewohner eines Wohnblocks mit 60 Parteien aus dem Schlaf.
ORF/Arnold Klement
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Chronik

Bluttat trotz Kontaktverbotes: „Juristische Mittel eingehalten“

Nach dem Mord an einer 22-jährigen Frau in Salzburg-Schallmoos melden sich Juristen zu Wort. Die Bluttat hätte mit rechtlichen Mitteln kaum verhindert werden können. Der tatverdächtige Ehemann wurde erst Ende Februar verurteilt, weil er das spätere Opfer mehrmals mit dem Umbringen bedroht und misshandelt hatte.

Am 24. Februar verurteilte des Landesgericht Salzburg den 26-jährigen Serben wegen fortgesetzter Gewalt und Drohungen gegen seine Ehefrau zu zwölf Monaten teilbedingter Haft. Teil des Urteils war auch die Weisung, jegliche Kontaktaufnahme zu seiner Ehefrau zu unterlassen. Zwei Tage nach dem Urteil wurde der Mann aus der Justizanstalt entlassen, weil er den unbedingten Teil seiner Strafe bereits in der Untersuchungshaft abgesessen hatte.

Verdächtiger hatte absolutes Kontaktverbot

In den Wochen danach habe es auch keine Anzeigen gegeben, dass der 26-Jährige das Kontaktverbot ignoriert habe, sagt die Polizei. Doch in der Nacht von Sonntag auf Montag kam er zur Wohnung seiner Frau und soll sie mit einem Küchenmesser erstochen haben.

Anschließend versteckte er den Leichnam der Frau in der Bettlade der Couch, rief das Kindermädchen, damit dieses auf die beiden im Nebenraum schlafenden Kinder aufpasste, während er sich bei der Polizei selbst stellte.

„Rechtliche Bestimmungen eingehalten“

Mit juristischen Mitteln auf Basis der aktuell gültigen Gesetze sei diese Bluttat nicht zu verhindern gewesen, sagte ein am Prozess beteiligter Anwalt jetzt gegenüber dem ORF. Denn sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft hätten alle rechtlichen Bestimmungen für solche Fälle eingehalten.

Die Strafen bei Verstößen gegen ein gerichtliches Kontaktverbot seien nun einmal relativ gering: In der Regel werde nur auf zivilrechtlichem Weg eine Geldstrafe verhängt. Bis es auch strafrechtliche Konsequenzen wie eine Inhaftierung gebe, müsse es mehrere schwerwiegende Vorfälle geben. In der Praxis komme es dazu nur selten.