Der Schriftzug Insolvenz steht auf einem Tisch zwischen Scrabble-Buchstaben
APA/dpa-Zentralbild
APA/dpa-Zentralbild
Wirtschaft

Debatte um Entschuldung nach Pleiten

Bei Privatkonkursen werde es Schuldnern künftig zu leicht gemacht, kritisieren Schutzverbände von Gläubigern wegen der von der Politik geplanten Reform des Insolvenzrechts. Die Entschuldungsdauer bei Privatkonkursen wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. Die Vertretung von Schuldnern begrüßt die Änderungen.

Der Nationalrat soll demnächst ein entsprechendes Gesetz beschließen, weil Österreich eine Richtlinie der EU umsetzen muss. Schuldnerberater sehen darin eine willkommene Entlastung für ihre Klienten. Für Gläubiger würde dagegen nach Privatkonkursen zu wenig übrigbleiben, kritisiert der Kreditschutzverband von 1870 (KSV).

Kreditschützer rechnen mit höheren Zinsen

Generell werde es künftig zu einfach, sich zu entschulden, sagt Aliki Bellou, die Leiterin der Salzburger KSV-Niederlassung: „Das sollte nicht attraktiv sein, aber es könnte leicht so verstanden werden. Der redliche Schuldner möchte einen Zahlungsplan, weil er dadurch im Wirtschaftsleben einen Vorteil hat.“

Und auch der finanzielle Ruf nach einem Privatkonkurs wäre besser, so die Sprecherin. Außerdem glaubt der KSV, dass es durch die einfachere Entschuldung schwieriger werde, bei Banken neue Kredite zu bekommen. Auch die Zinsen würden dadurch steigen.

Schuldnerberater weisen Kritik zurück

Peter Niederreiter von der Schuldenberatung Salzburg sieht das anders: „Das Argument mit den Krediten kennen wir vom KSV seit mehr als 25 Jahren. In dieser Zeit wurde die Insolvenz-Ordnung drei Mal novelliert. Und jedes Mal ist dieses Argument gekommen. In der Praxis ist es nie eingetreten.“

Das entsprechende Gesetz liegt noch im Nationalrat in Wien zur Begutachtung. Eine Abstimmung könnte frühestens in einem Monat stattfinden.