Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Electric Love Festival: Freispruch gilt

Nach dem tödlichen Unglück beim Electric Love Festival 2015 im Flachgau hat ein Richter-Senat am Landesgericht Salzburg den im Dezember 2020 ergangenen Freispruch für einen 45-jährigen Security-Manager vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt.

Der Senat ortete keine Bedenken gegen die vom Bezirksgericht Thalgau (Flachgau) vorgenommene Beweiswürdigung. Laut dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg hätte der Mast, der während eines Sturms einen 23-jährigen Festivalbesucher erschlage hat, besser abgesichert werden müssen. Der Security-Manager hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Beweisverfahren beim Prozess am Bezirksgericht Thalgau am 17. Dezember 2020 hatte ergeben, dass der Angeklagte das Unglück nicht verhindern konnte. Deshalb wurde der Mann freigesprochen.

Kein weiterer Instanzenzug zulässig

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte gegen den damaligen Freispruch berufen. Mit der Entscheidung der heutigen Berufungsverhandlung ist der Freispruch rechtskräftig geworden. „Ein weiterer Instanzenzug ist gesetzlich nicht vorgesehen“, erläuterte der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Richter Peter Egger.

23-Jähriger während Sturm getötet

Der Unfall hatte sich gegen 19.50 Uhr auf einem der Campingplätze am Festivalgelände in Koppl ereignet. Ein Gewitter mit starkem Niederschlag und massiven Windböen mit offenbar teils über 100 km/h hatte einen am Boden verankerten, etwa sechs Meter hohen Lichtturm umgeworfen. Dabei wurde der 23-jährige Festivalbesucher aus dem Flachgau auf einem vorbeiführenden Schotterweg tödlich getroffen.

Der selbstständig tätige Angeklagte hatte das Sicherheitskonzept und den Notfallplan für das Electric Love Festival am Salzburgring erstellt. Die Staatsanwaltschaft kritisierte aber Mängel in dem Konzept. Dem Strafantrag zufolge hätte es bei einer Windgeschwindigkeit von über 60 km/h zur Absicherung des Lichtmastes mehrere Personen benötigt, weiters sei der erforderliche Sicherheitsradius von zwölf Metern um die Lichttürme nicht eingehalten worden.

„Von Böen überrascht“

Der Beschuldigte hatte erklärt, dass man von den starken Sturmböen überrascht worden sei. Böen von über 100 km/h habe der Wetterdienst nicht vorhergesagt. „Der Sturm hatte nur ein kurze Zeit von vielleicht eineinhalb Minuten diese Geschwindigkeit, dann war es wieder vorbei“, schilderte er bei der Verhandlung am Bezirksgericht Thalgau im Dezember. Bereits am Vormittag hätten Security-Mitarbeiter die Besucher am Campingplatz vor einem Unwetter am Nachmittag gewarnt und ihnen erklärt, sie sollten die Zelte sichern und sich von Bauten fernhalten.