Politik

Ab Montag ganzes Gasteinertal ausfahrtbeschränkt

Ab Montag gelten in allen drei Gemeinden des Gasteinertales (Pongau) die Ausfahrtsbeschränkungen wegen der CoV-Infektionsgefahr. Das hat Donnerstagabend das Land Salzburg mitgeteilt. Besonders groß sei der aktuelle CoV-Zuwachs in Dorfgastein. Bisher war nur Bad Hofgastein eine Kontrollzone.

Gründe für diese regionale Verschärfung seien die „konstant hohe“ Zahl der Neuinfektionen und die „teils enorm hohen“ Werte bei der Sieben-Tage-Inzidenz in Gasteiner Gemeinden, so das Land Salzburg in seiner Aussendung.

Ausweitung auf Dorfgastein und Bad Gastein

Die behördlichen Reise- und Ausfahrtsbeschränkungen werden damit von der bisher schon geltenden Zone im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein auch auf die Nachbargemeinden Dorfgastein und Bad Gastein ausgeweitet.

15. März bis 28. März

Der Beginn der neuen Regelung wurde auf Mitternacht am kommenden Montagmorgen festgelegt: 15. März, 0.00 Uhr. Vorläufige Dauer: 28. März, 24.00 Uhr.

Gastein Gasteinertal Gasteiner Tal Bad Gastein Badgastein Böckstein 

Ab Montag gelten im ganzen Gasteinertal (Pongau) die Ausfahrtsbeschränkungen wegen der CoV-Infektionsgefahr. Das haben Donnerstagabend die Gesundheitsbehörden des Landes Salzburg mitgeteilt. Besonders groß sei der aktuelle Zuwachs in Dorfgastein heißt es.
Flugbild: Gerald Lehner
Oben links Bad Hofgastein und Stubnerkogel, rechts die Gemeinde Bad Gastein und ihr Ortsteil Böckstein (unten)

„Die steigenden Inzidenzen und die damit verbundene Entwicklung zwingen uns zum Handeln“, sagt Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP): „Die Infektionsketten sind mehr gänzlich nachvollziehbar und können nur so unterbrochen werden.“

Dorfgastein offenbar mit vielen Infektionen

In der kleinen Gemeinde Dorfgastein am nördlichen Eingang des Tales liegt die Inzidenz laut Land Salzburg mittlerweile bei 1.221. Weiter Spitzenreiter im Tal ist laut diesen Angaben Bad Hofgastein mit 1.349. Bad Gastein am südlichen Ende rangiert demnach bei 429. Stand für alle hier genannten Zahlen: Donnerstagabend, 19.30 Uhr.

Der ganze Bezirk St. Johann im Pongau, zu dem alle drei Gasteiner Gemeinden gehören, sei mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 524,5 „weiterhin von einer hohen Anzahl von Neuinfektionen betroffen“, so die Behörden.

Klammstein Dorfgastein Gasteiner Klamm Gastein Gasteinertal Gasteiner Tal 

Ab Montag gelten im ganzen Gasteinertal (Pongau) die Ausfahrtsbeschränkungen wegen der CoV-Infektionsgefahr. Das haben Donnerstagabend die Gesundheitsbehörden des Landes Salzburg mitgeteilt. Besonders groß sei der aktuelle Zuwachs in Dorfgastein heißt es.
Gerald Lehner
Klammstein mit der Gasteiner Klamm, Gemeindegebiet Dorfgastein. Hier wird der Verkehr nach Norden ins Salzachtal (hinten) ab Montag von Polizei und Bundesheer kontrolliert. Horizont: Steinernes Meer und Hochkönig-Massiv

Möglichkeiten für CoV-Tests im Gasteinertal

  • Alter Kursaal, Kurpromenade 2-4, 5630 Bad Hofgastein
  • Kurapotheke, Pyrkerstraße 5, 5630 Bad Hofgastein
  • Kurapotheke, Böcksteiner Bundesstr. 1C, 5640 Bad Gastein

Maßnahmen

  • Verpflichtende Ausfahrtstests (PCR- oder Antigen-Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw. für Personen ab 15 Jahren.
  • Ein vorgelegter PCR-Test ist 72 Stunden gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
  • Umfassende Kontrollen durch Gesundheitsbehörden und Polizei, ob die allgemeinen Cov-Maßnahmen und „Absonderungsbescheide“ eingehalten werden.
  • Ausreisekontrollen auch bei Bussen im öffentlichen Verkehr

„Das Bundesheer wird einen Assistenzeinsatz leisten“, heißt es in der Aussendung des Landes. Und eine CoV-Impfung befreie nicht von der Testpflicht.

Ausnahmen von der CoV-Testpflicht

  • Durchreisen ohne Zwischenstopp von und zur Tauernschleuse der ÖBB in Böckstein.
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine CoV-Infektion durchgemacht haben und diese mit ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen so genannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate sein darf. Dieser werde von spezialisierten Laboren angeboten.
  • Gewerblicher Güterverkehr und „unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege" Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden“, heißt es in der Aussendung des Landes.