Gründe für diese regionale Verschärfung seien die „konstant hohe“ Zahl der Neuinfektionen und die „teils enorm hohen“ Werte bei der Sieben-Tage-Inzidenz in Gasteiner Gemeinden, so das Land Salzburg in seiner Aussendung.
Ausweitung auf Dorfgastein und Bad Gastein
Die behördlichen Reise- und Ausfahrtsbeschränkungen werden damit von der bisher schon geltenden Zone im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein auch auf die Nachbargemeinden Dorfgastein und Bad Gastein ausgeweitet.
15. März bis 28. März
Der Beginn der neuen Regelung wurde auf Mitternacht am kommenden Montagmorgen festgelegt: 15. März, 0.00 Uhr. Vorläufige Dauer: 28. März, 24.00 Uhr.

„Die steigenden Inzidenzen und die damit verbundene Entwicklung zwingen uns zum Handeln“, sagt Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP): „Die Infektionsketten sind mehr gänzlich nachvollziehbar und können nur so unterbrochen werden.“
Dorfgastein offenbar mit vielen Infektionen
In der kleinen Gemeinde Dorfgastein am nördlichen Eingang des Tales liegt die Inzidenz laut Land Salzburg mittlerweile bei 1.221. Weiter Spitzenreiter im Tal ist laut diesen Angaben Bad Hofgastein mit 1.349. Bad Gastein am südlichen Ende rangiert demnach bei 429. Stand für alle hier genannten Zahlen: Donnerstagabend, 19.30 Uhr.
Der ganze Bezirk St. Johann im Pongau, zu dem alle drei Gasteiner Gemeinden gehören, sei mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 524,5 „weiterhin von einer hohen Anzahl von Neuinfektionen betroffen“, so die Behörden.

Möglichkeiten für CoV-Tests im Gasteinertal
- Alter Kursaal, Kurpromenade 2-4, 5630 Bad Hofgastein
- Kurapotheke, Pyrkerstraße 5, 5630 Bad Hofgastein
- Kurapotheke, Böcksteiner Bundesstr. 1C, 5640 Bad Gastein
Maßnahmen
- Verpflichtende Ausfahrtstests (PCR- oder Antigen-Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw. für Personen ab 15 Jahren.
- Ein vorgelegter PCR-Test ist 72 Stunden gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
- Umfassende Kontrollen durch Gesundheitsbehörden und Polizei, ob die allgemeinen Cov-Maßnahmen und „Absonderungsbescheide“ eingehalten werden.
- Ausreisekontrollen auch bei Bussen im öffentlichen Verkehr
„Das Bundesheer wird einen Assistenzeinsatz leisten“, heißt es in der Aussendung des Landes. Und eine CoV-Impfung befreie nicht von der Testpflicht.
Ausnahmen von der CoV-Testpflicht
- Durchreisen ohne Zwischenstopp von und zur Tauernschleuse der ÖBB in Böckstein.
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine CoV-Infektion durchgemacht haben und diese mit ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
- Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen so genannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate sein darf. Dieser werde von spezialisierten Laboren angeboten.
- Gewerblicher Güterverkehr und „unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege" Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden“, heißt es in der Aussendung des Landes.