Politik

Bürgermeister in Quarantäne bei Gemeindesitzung

In Hof (Flachgau) sorgt die Teilnahme von Bürgermeister Thomas Ließ (ÖVP) an einer Gemeindevertretungssitzung Ende November für Wirbel und heftige Kritik seiner politischen Gegner. Ließ nahm am letzten Tag seiner CoV-Quarantäne an dem Treffen in der Gemeindestube teil.

Der Hofer Bürgermeister rechtfertigt sich damit, dass er nur auf das Datum mit dem Ende der Quarantäne im behördlichen Bescheid geschaut und überlesen habe, dass diese noch bis 24.00 Uhr andauere. Die Gemeindevertretungssitzung begann aber schon um 18.00 Uhr. Die SPÖ fordert nun den Rücktritt des Bürgermeisters.

Rechtliche Lage laut Staatsanwaltschaft

Während ein Verwaltungsverfahren gegen Ließ bereits abgeschlossen ist, sei der Fall aus strafrechtlicher Sicht nicht verfolgungswürdig, heißt es dazu von der Staatsanwaltschaft Salzburg. Den Strafbescheid aus dem Verwaltungsverfahren hat der Hofer Bürgermeister schon erhalten – und die vorgeschriebene Summe auch bezahlt.

Strafrechtlich bleibt sein Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen laut Behörden aber folgenlos. Warum das Verhalten des Hofer Bürgermeisters strafrechtlich nicht relevant sei, das erklärt die Staatsanwaltschaft nun so: Ließ sei nur „Kontaktperson 1“ gewesen. Außerdem habe er am Tag der Sitzung noch einen CoV-Test gemacht – und der sei negativ gewesen.

„Tollpatschigkeit nicht strafrechtlich relevant“

Damit sei der Paragraf 178 – also vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – nicht zur Anwendung gekommen. Dazu hätte es eines Verhaltens bedurft, das eine Weiterverbreitung des CoV-Virus erwarten lasse, sagte Elena Haslinger am Mittwochvormittag dem ORF, die Sprecherin der Salzburger Staatsanwaltschaft. Weiterer Kommentar eines anderen Beobachters im Gerichtsgebäude von Salzburg: „Politisch tollpatschig ist noch nicht strafrechtlich relevant.“

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Flugbild: Gerald Lehner
Hof bei Salzburg

Anklagen und Strafen in anderen Fällen

Ende Jänner hatte die Salzburger Justizbehörde mitgeteilt, dass die Zahl der Anzeigen wegen Quarantäne-Verstößen in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich angestiegen sei. Es wurde zum Beispiel ein Genesener verurteilt, der in den Wochen zuvor die Quarantäne missachtet habe – mehr dazu in salzburg.ORF.at (26.1.2021)

Prozess gegen Quarantänebrecher

Zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.400 Euro ist am Landesgericht Linz ein Quarantänebrecher verurteilt worden. Der Mann, der einen behördlichen Quarantänebescheid hatte, weil er positiv auf das Coronavirus getestet worden war, war bei einer Polizeikontrolle nicht zu Hause – mehr dazu in ooe.ORF.at (16.12.2020)

Trotz Quarantäne verreist: 29-Jähriger verurteilt

Ein Asylwerber aus Afghanistan, der trotz CoV-Infektion und Quarantänepflicht mit dem Zug quer durch Österreich gereist war, wurde am Mittwoch zu sieben Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der 29-Jährige war wegen vorsätzlicher Gefährdung durch eine übertragbare Krankheit angeklagt – mehr dazu in salzburg.ORF.at (11.11.2020)