„Die Gemeinde Muhr weist heute eine 7-Tage-Inzidenz von 1.443 auf, und die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter stark an. Wir müssen, wie schon in Radstadt und Bad Hofgastein, mit Ausfahrtsbeschränkungen reagieren, um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen“, begründete Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) die verschärfte Maßnahme. Die Kontrolle der verpflichtenden Ausfahrtstests an den Ortsgrenzen übernehmen wie schon in den beiden Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein die Exekutive und das Bundesheer.
Antigen-Schnelltest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden gültig
Ausreisende müssen einen CoV-Test vorweisen. Ein vorgelegter PCR Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Ausgenommen von den verpflichtenden Ausfahrtstests sind Durchreisende ohne Zwischenstopp, der gewerbliche Güterverkehr und unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wegen.
Ausnahmen für Personen mit Antikörper-Nachweis
Ausnahmen gibt es auch für Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können. Weiters ausgenommen sind Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten müssen selber getragen werden.
Keine Ausnahme für Geimpfte
Eine Impfung befreit nicht von der Testpflicht. „Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur CoV-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpfte Personen verpflichtend“, heißt es vom Land.
Die Ausfahrtsstraßen würden, ebenso wie in Radstadt und in Bad Hofgastein (Pongau), von Polizei und Bundesheer streng kontrolliert. In Muhr wird für die 480 Einwohner eine Testmöglichkeit eingerichtet. Der genaue Standort und die Öffnungszeiten sind noch nicht bekannt.