Die Drogeriemarktkette dm will solche Medikamente schon seit Langem in ihren Filialen anbieten und hat, weil das nicht erlaubt ist, bereits vor zehn Jahren eine Kooperation mit der Versandapotheke „Zur Rose“ gestartet. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde sei inzwischen der Ansicht, dass eine Liberalisierung des Marktes für Konsumenten wünschenswert wäre, argumentieren die Verantwortlichen von dm.
dm kritisiert Verstoß gegen freie Erwerbsausübung
Der VfGH berät in seiner aktuellen März-Session insgesamt etwa 350 Fälle. Einen großen Teil davon machen zwar Coronavirus-Themen aus, der sogenannte Apothekenvorbehalt beschäftigt die Höchstrichter aber nicht zum ersten Mal.
Das Unternehmen sieht in den geltenden Vorschriften, wonach auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz abgegeben werden dürfen, einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung.