Schild Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer

Zwei Jahre Haft für Drohanruf bei Botschaft

Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ist am Salzburger Landesgericht ein Syrer verurteilt worden, der von Salzburg aus einen Drohanruf bei der syrischen Botschaft in Wien getätigt hatte – dies ausgerechnet drei Tage nach dem Terroranschlag von Wien.

Gleich drei Justizwachebeamte brachten den kleingewachsenen Syrer aus der Untersuchungshaft zur Verhandlung – ein Zeichen, wie gefährlich der 33jährige sein kann. Anfang November rief der Mann von Salzburg aus bei der syrischen Botschaft in Wien an, weil er einen Pass brauche, um in Syrien ein neues Leben aufzubauen.

Dabei sei er aber immer und immer wieder vertröstet und quasi von Pontius zu Pilatus geschickt worden, sagte der Syrer. Schließlich habe er ins Telefon geschrien, dass er die Botschaft in die Luft sprengen und Alle erschießen werde.

Angeklagter: „Drohung war nur zum Abreagieren“

Doch das sei nur zum Abreagieren gewesen – nur „heiße Luft“, sagt der Beschuldigte mittlerweile. Dass dies drei Tage nach dem Anschlag von Wien war und die Behörden hochnervös, habe er nicht mitbekommen, sagte der Syrer vor Gericht.

Der zuständige Richter sieht das allerdings nicht so harmlos: Er verhängte zwei Jahre Haft – und zwar nicht nur für diesen Drohanruf, sondern auch wegen Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und, weil der Mann schon dreimal vorbestraft ist.

Beide Seiten berufen gegen Urteil

Wenn der Syrer seiner Abschiebung zustimmt, müsste er nur die Hälfte der zwei Jahre absitzen. Doch auch das ist ihm offenbar zu viel. Der 33-Jährige hat Berufung angemeldet – ebenso allerdings auch die Staatsanwältin, der das Urteil zu milde ist.