Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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chronik

Schwerer Betrug: Tennengauer verurteilt

Beim Salzburger Landesgericht ist am Montag ein 42-jähriger Tennengauer wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 18 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden. Der spielsüchtige Mann hatte drei Banken unter falschem Namen und mit fingierten Lohnbestätigungen mindestens 130.000 Euro an Krediten herausgelockt.

Damit finanzierte der Tennengauer seine Spielsucht. Der 42-Jährige war am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg reumütig geständig. Der Angestellte hatte zur Gewährung von Krediten Alias-Namen und die Namen von Angehörigen angegeben. Zum Beweis, dass er eine Wohnung in Deutschland bezogen hat, unterzeichnete er laut dem Staatsanwalt mit der Unterschrift des Wohnungsgebers.

„Ab dem Sommer 2019 habe ich die Kredite nicht mehr bedienen können. Es sind Mahnungen gekommen“, schilderte der Angeklagte der Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Madeleine Vilsecker. Damit die Familie nichts von seiner tristen Situation bemerke, habe er die Zahlungsaufforderungen an die deutsche Postadresse schicken lassen wollen.

Gutachten bescheinigt krankhafte Spielsucht

Ein weiterer Kreditbetrug in Höhe von 50.000 Euro sei beim Versuch geblieben, erläuterte der Staatsanwalt. „Die Mitarbeiter der Bank haben die richtigen Daten herausgefunden.“ Es wurde Anzeige erstattet. „Mein Mandant war von Anfang an geständig und hat zur Aufklärung beigetragen“, betonte Verteidiger Franz Essl. „Er war massiv spielsüchtig und hat viel Geld verspielt. Er hat sich aber nicht persönlich bereichert.“

Der Verteidiger untermauerte die krankhafte Spielsucht des Tennengauers mit einem Sachverständigen-Gutachten, das dem Mann ein pathologisches Spielen attestierte. Dadurch sei die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt erheblich eingeschränkt gewesen, argumentierte Essl. Der Beschuldigte habe diese Krankheit mittlerweile erfolgreich behandeln lassen. „Er hat seit eineinhalb Jahren keinen Spielautomaten mehr angerührt.“

2020 Privatinsolvenz beantragt

Der 42-Jährige hat eigenen Angaben zufolge im Jahr 2020 eine Privatinsolvenz mit Schulden in Höhe von rund einer Million Euro beantragt. „Er zahlt die Schulden jetzt geordnet zurück und leistet eine geordnete Schadenswiedergutmachung“, sagte der Verteidiger.

Der Beschuldigte selbst war vor Gericht reuevoll. Seine Glücksspielleidenschaft habe im Jahr 2010 begonnen und sei 2016/2017 „ganz massiv“ geworden. Mit den Krediten habe er Schulden an private Gläubiger zurückzahlen wollen, „teilweise dubiose Gestalten, die ich in Spiellokalen kennenlernte.“ Schließlich habe er seine Spielschulden nicht mehr zurückzahlen können.

„Es tut mir sehr leid, ich schäme mich dafür“

Seit der Therapie, aus der er gestärkt hervorgegangen sei, sei ihm bewusst, dass die Spielsucht eine Krankheit sei. Er wisse, welchen Schaden er angerichtet habe, nicht nur finanziell. „Ich schäme mich dafür. Es tut mir sehr leid“, sagte er.

Die Vorsitzende erklärte nach dem Urteilsspruch, der Schöffensenat habe den Eindruck gewonnen, dass dem 42-Jährigen nun bewusst sei, was er angerichtet habe. Mildernd gewertet wurde das reumütige Geständnis, die lange Verfahrensdauer und die rund 12.000 Euro an Schadenswiedergutmachung.

Verurteilter kann Fußfessel beantragen

Erschwerend waren hingegen zwei einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und der hohe Schaden. Da er aber in geordneten Verhältnissen lebe und ein gutes Einkommen habe, bestehe die Möglichkeit, für den unbedingten Strafanteil von vier Monaten eine elektronische Fußfessel zu beantragen, erklärte die Richterin.