220-kV-Leitung Trennfeld–Aschaffenburg
Kreuzschnabel/Wikimedia Commons, Licence: Cc-by-sa-3.0
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Chronik

Erneut Streit um Leitungsbau vor Gericht

Nach dem jahrelangen Streit um den Neubau der 380-kV-Freileitung durch das Land Salzburg landet jetzt ein weiteres Stromleitungsprojekt vor Gericht. Dabei geht es um die Erneuerung einer bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen dem Pongau und der Steiermark.

Die Masten und Stahlseile der 70 Jahre alten 220-kV-Leitung zwischen Flachau-Reitdorf (Pongau) und dem Umspannwerk Weißenbach in Liezen im steirischen Ennstal, müssen laut Projektbetreiber Austrian Power Grid (APG) komplett erneuert werden, um auch in Zukunft im steirischen Salzkammergut, in Schladming und im Gesäuse die Stromversorgung sicherzustellen.

Streit um Umweltverträglichkeitsprüfung

Dafür ist laut Bescheid der steirischen Landesregierung keine Prüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich. Dagegen hat jetzt die Salzburger Landesumweltanwaltschaft Berufung beim Bundesverwaltungsgerichtshof eingelegt.

Zwar liegen nur 17 der insgesamt 73 Leitungskilometer auf Pongauer Gebiet und für die Erneuerung müssten auch nur wenige Hektar Wald etwa für Baustellenzufahrten gerodet werden. Für das Projekt sei aber jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig, betont die Salzburger Umweltanwältin Gishild Schaufler. So sei die Leitungstrasse eine wichtige Flugstrecke für Auerhähne und viele Zugvögel und neue, deutlich höhere Strommasten und zusätzliche Leitungsseile müssten etwa mit gut sichtbaren Markierungen zum Schutz der Vögel versehen werden.

Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ob hier ein UVP-Verfahren notwendig ist, rechnet Schaufler in den kommenden Monaten.