Drohne für die Suche nach Rehkitzen
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Verkehr

Drohnen: Ab 2021 Führerscheinpflicht

Für alle Besitzer von Drohnen gelten im Jahr 2021 neue gesetzliche Vorschriften. So sollen Drohnen in Zukunft neu in drei Kategorien eingeteilt werden – je nach Gewichtsklasse und Registrierungspflicht.

Ab dem 31. Dezember werden Drohnen in verschiedene Kategorien unterteilt. Für den privaten Gebrauch gilt die Kategorie „Open“. Darunter fallen alle Drohnen mit einem Gewicht unter 25 Kilogramm, die in direkter Sichtverbindung betrieben werden. Bei diesen Drohnen entfällt in Zukunft auch die Bewilligungspflicht der Luftfahrtbehörde.

Neu ist aber die Onlineregistrierungspflicht für den Großteil der verkauften Fluggeräte, sagt Benjamin Hetzendorfer vom ÖAMTC. „Jede Drohne über 250 Gramm muss schon vor dem ersten Flug registriert werden. Unter 250 Gramm nur dann, wenn eine Kamera montiert ist und das Fluggerät nicht als Spielzeug gekennzeichnet ist. Für registrierungspflichtige Drohnen muss der Betreiber jedenfalls eine Haftpflichtversicherung abschließen.“

Drohnenführerschein ist gratis

Außerdem kommt der Drohnenführerschein ab Jänner, bestehend aus einem Onlinelehrgang und einem Onlinetest. Wenn man besteht, bekommt man einen Kenntnisnachweis zugesandt. Diesen muss man dann immer in elektronischer oder ausgedruckter Form mit sich führen.

Der Drohnen-Führerschein ist gratis. Eine Onlineregistrierung kostet circa 30 Euro für drei Jahre. Mit den neuen Regelungen und den vergünstigten Gebühren möchte man die Dunkelziffer verringern. Im Moment werden jährlich rund 30.000 bis 40.000 Drohnen gekauft, aber nur ein Zehntel wird bei der Austro Control registriert.