Im November haben 21.200 Gäste laut Statistik Austria in den Hotels im ganzen Bundesland übernachtet. Die Plattform AirDNA gibt an, dass im November im Pinzgau rund die Hälfte aller Airbnbs belegt war – und das trotz des Lockdowns. Eigentlich haben Beherbergungsbetriebe geschlossen. In der CoV-Verordnung gibt es aber einige Ausnahmen. Zum Beispiel für berufliche und schulische Zwecke. Touristen oder Wintersportler dürfen nicht in Hotels oder Airbnbs übernachten.
Kontrolle nur eingeschränkt möglich
Die Hotelbetreiber können das nur eingeschränkt kontrollieren, sagt der Tourismus Spartenobmann in der Salzburger Wirtschaftskammer, Albert Ebner: „Das ist grundsätzlich Datenschutz. Ich kann den nicht ausfragen, was er macht. Wir können nicht Detektive spielen und die Leute wegschicken. Das müssen wir aber, wenn wir wissen, dass es nicht gerechtfertigt ist, dass er hier ist“.
Der Spartenobmann appelliert auch an die Eigenverantwortung der Gäste, wirklich nur bei dringendem Bedarf anzureisen. Andernfalls würden die Gäste gegen die CoV- Verordnung verstoßen.