Zum Tatzeitpunkt sei die Angeklagte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung unzurechnungsfähig gewesen
Die 42-Jährige soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Gericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung der Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher statt.
Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte am Dienstag voll geständig. Auf eine detaillierte Schilderung der Tat wurde aber verzichtet. Auch für das Gericht ist es ein besonders tragischer Fall. Es ging vor allem darum zu klären, wie es zu der Tat gekommen ist und wie der geistige Zustand der Angeklagten war. Die Gerichtspsychiaterin diagnostiziert der Frau eine schwere psychische Störung. Die 42-jährige würde unter anhaltenden wahnhaften Vorstellungen und wiederkehrenden Depressionen leiden.
Frau ertränkte Mädchen in der Badewanne
Der Prozess am Landesgericht dauerte nicht lange. Die Österreicherin wollte bei der Verhandlung zum Tathergang selbst nichts mehr sagen. „Natürlich geht es mir schlecht. Ich habe zuerst nicht verstanden, was passiert ist“, sagte sie zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer.
Bei ihrer achtjährigen Tochter ist damals eine Darmentzündung festgestellt worden. Daraufhin dürfte sich die Mutter eingebildet haben, dass das unheilbar sei und sie das Mädchen erlösen müsse, so die Psychiaterin Gabriele Wörgötter. So ertränkte sie sie in der Badewanne. Der gerichtsmedizinische Sachverständige stellte bei dem Kind Tod durch Ertrinken fest, am Körper seien Zeichen einer Gewalteinwirkung feststellbar gewesen.
Mutter von ertränkter Tochter: Einweisung
Am Salzburger Landesgericht ist das Urteil im Falle einer 42-jährigen Frau gefällt worden, die ihre achtjährige Tochter in der Badewanne ertränkt hat. Sie wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
„Kind von schwerer Erkrankung erlösen“
Am 9.September sei die Tochter vor ihrer Mutter in der Badewanne gesessen. Die 42-Jährige habe plötzlich das Gefühl bekommen, das Leben ergebe keinen Sinn mehr. Für sie beide gebe es keine Zukunft mehr und sie erlöse das Kind jetzt von einer schweren Erkrankung, referierte Wörgötter aus ihrem Gutachten.
Danach versuchte sich die Mutter selbst zu töten. Doch die 42jährige rief noch die Rettung und überlebte. Zuerst wurde wegen Mordverdachts gegen sie ermittelt , doch dann wurde klar, dass die Betroffene an großen psychischen Problemen leidet. Sie ist seit der Tat Anfang September in Behandlung.Vor vier Tagen hat die Sachverständige die Betroffene ein weiteres Mal begutachtet. Die Wahnsymptomatik sei bereits in den Hintergrund getreten, so Wörgötter.
Starke depressive Symptomatik
Es bestehe aber noch eine deutliche depressive Symptomatik. Mit Abklingen der Wahnvorstellung „wird der Betroffenen deutlich, was sie getan hat. Das hat schwerwiegende Depressionen ausgelöst.“ Eine Gefährdung zum Suizid oder erweiterten Suizid sei noch vorhanden. Ohne einer gezielten Behandlung sei die Gefährlichkeitsprognose weiterhin ungünstig.
Die Gutachterin empfahl eine stationäre, intensive psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung. „Derzeit kann eine bedingte Nachsicht der Einweisung aus gutachterlicher Sicht nicht befürwortet werden.“ Der Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde einstimmig angenommen und ist bereits rechtskräftig.
Psychiaterin: CoV- Pandemie hat Situation verschlechtert
Auch die Corona-Pandemie habe sich negativ auf die Psyche der allein stehenden Frau, die im Alter von 25 Jahren als Au-pair-Mädchen nach Österreich gekommen sei und mehrere gescheiterte Beziehungen hinter sich habe, ausgewirkt, sagte die neuro-psychiatrische Sachverständige. Die Betroffene habe im März 2020 ihre Arbeitsstelle verloren. Sie sei aber nie besonders aufgefallen und habe den Alltag bewältigen können.