Feuerwerk beim Rupertikirtag
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Verbot für privates Feuerwerk in vielen Gemeinden

Private Silvester-Feuerwerke sind heuer zwar nicht ausdrücklich verboten, aber immer mehr Gemeinden folgen dem Beispiel der Landeshauptstadt. Dort sind ja schon seit dem Vorjahr private Raketen nicht erlaubt. In etlichen weiteren Gemeinden sind private Knallereien heuer verboten.

Privatfeuerwerke sind im ganzen Land grundsätzlich immer verboten, nur die Bürgermeister dürfen es erlauben. Keine private Knallerei gibt es nun in diesem Jahr auch in Hallein (Tennengau), Saalfelden, Wals-Siezenheim oder Bürmoos (alle Flachgau). Auch St. Johann (Pongau) genehmigt keine Privatfeuerwerke zum Jahreswechsel. Das Coronavirus ist dort aber nur ein Grund.

Der St. Johanner Bürgermeister und Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer (ÖVP) sagt: „Ich habe die Ausnahmegenehmigung schon lange zurückgezogen. Wir hoffen, dass es eingehalten wird, auch wenn es schwer zu exekutieren ist. Das wird heftig diskutiert in den Gemeinden“. In St. Johann nennt die Gemeinde mehrere Gründe für keine Genehmigung. Den Lärm, der schlecht für Wildtiere, Kinder, Ältere, Kranke ist. Die Feinstaub- und Schwermetallbelastung, die in CoV-Zeiten nicht gerade förderlich sein könne.

Ein drittes Argument seien die vielen Tonnen Müll. Und ein viertes Argument sei der ökologische Fußabdruck – der Großteil der Feuerwerkskörper komme aus China und werde um die halbe Welt verschifft.

Kein Gesundheitsrisiko eingehen

Dazu käme noch das Gesundheitsrisiko. 200 Verletzte gebe es in der Silvesternacht im Durchschnitt. Die könne man sich angesichts der angespannten CoV-Bettensituation in Krankenhäusern sparen. In der benachbarte Bezirkshauptstadt Zell am See (Pinzgau) bittet Andreas Wimmreuter (SPÖ), auf privates Silvesterfeuerwerken zu verzichten. Wenn man es aber ohne gar nicht aushält, gibt es ein örtlich und zeitlich enges Genehmigungsfenster von 22 bis 01:00 Uhr.