Künftig soll es laut Höchstgericht zum Beispiel auch erlaubt sein, jemanden zum geplanten Suizid in die Schweiz zu begleiten. Tötung auf Verlangen wird in Österreich selbst aber weiterhin bestraft. Erzbischof Lackner bezeichnet das Urteil als Kulturbruch. Er befürchtet auch als Sprecher der Österreichischen Bischofskonferenz, dass mit der erlaubten Beihilfe zum Suizid der Druck auf kranke und alte Menschen steigen werde, davon Gebrauch zu machen.
„Noch mehr Hospizarbeit“
Nach dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshof werde sich die Kirche in der Hospizarbeit und auch in der Begleitung der Menschen in Lebenskrisen noch intensiver engagieren. Das kündigte der Salzburger Erzbischof nach Bekanntwerden des Urteils an.