Eingebracht haben die Klage gegen die Einreise-Quarantäneverordnung drei Salzburger. Zwei der Kläger gehen in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land zur Schule, der dritte ist ein Angestellter. Sie sind mit Hilfe der Salzburger Arbeiterkammer (AK) vor Gericht gezogen. AK-Präsident Peter Eder: „Das ist ein großer Erfolg auf allen Linien für unsere Bemühungen gegen diese überschießenden Maßnahmen, die Pendler und Schüler aus Österreich nach Bayern massiv belasten. Das Verwaltungsgericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat im Sinne des europäischen Gedankens und des Gleichheitsgrundsatzes entschieden.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Wöchentliche Tests seit 23. Oktober
Die Testpflicht war erst am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich „unaufgefordert und unverzüglich“ ein Coronavirus-Testergebnis vorlegen.
Kritik aus Österreich
In Österreich gab es Kritik an der Maßnahme, von der zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und Schüler betroffen sind. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderten eine Rücknahme und warnten vor Chaos. Immerhin stellte die bayerische Regierung in der Folge klar, dass sich österreichische Grenzgänger kostenlos die von Bayern eingerichteten Testzentren nutzen könnten.
Eigener Testbetrieb für Schüler aus Oberndorf
Laut einem Bericht der APA und des Bayerischen Rundfunks betrifft die Verordnung rund 100 Personen am Gymnasium, die in Oberdorf (Bezirk Salzburg-Umgebung) und dem Umfeld wohnen. Für diese wurden sogar eigene Massentests in der Stadt Laufen organisiert, um ihnen weite Umwege zu Testzentren nach Freilassing oder Bayerisch Gmain zu ersparen, hieß es. Rektor Maurice Flatscher hatte die Testpflicht als diskriminierend kritisiert, weil bayerische Schüler in Österreich keinen Test vorlegen müssten.