Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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Alter Grundverkauf geprüft: Unerlaubte Spekulation?

Die Pinzgauer Grundverkehrskommission prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen in Hollersbach (Pinzgau), auf denen heute Zweitwohnsitze entstehen. Der Grundkäufer weist die Kritik zurück.

Die Salzburger Landesregierung ersuchte nun die weisungsfreie Kommission, diesen Verkauf und die alten Akten noch einmal rechtlich genau zu prüfen. Es geht um Flächen weit oberhalb von Hollersbach beim Pass Thurn, auf der nun schon ein Rohbau für Zweitwohnsitze steht. 1994 hatte ein heimischer Unternehmer einem Bergbauern das Areal abgekauft.

Zweimaliges Nein, und dann ging es doch

Zuvor hatte die Grundverkehrskommission zwei Mal den Kauf abgelehnt hat – 1987 und 1991. Weil der Käufer nicht plane, das Grundstück landwirtschaftlich zu nutzen. Und weil der Käufer kein Landwirt sei – und deshalb die Flächen nicht erstehen dürfe. 1994 wurde der Kauf dann dennoch bewilligt. Das Grünland wurde dann einige Jahre später von der Gemeinde Hollersbach für den Bau von Zweitwohnsitzen umgewidmet. Der Wert des Grundes vervielfachte sich laut Experten dadurch.

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Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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Die Grundverkehrskommission des  Bezirks  Zell am See (Pinzgau) prüft nun einen 26 Jahre alten Grundstücksverkauf. Der soll laut Hinterbliebenen des Verkäufers rechtlich nicht korrekt über die Bühne gegangen sein. Es geht um Wiesen eines Bauern in Hollersbach (Pinzgau), auf der heute Zweitwohnsitze entstehen.
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„Warum geht Großunternehmer als Bauer durch?“

Ein ORF-Team traf vor kurzem die Tochter des inzwischen verstorbenen Verkäufers. Marlene Rainer hatte schon lange den Wunsch, dass die alten Akten überprüft werden: „Wie geht das, dass ein Großunternehmer als Bauer durchgeht bei den Behörden? Wie kann der landwirtschaftliche Gründe kaufen? Für mich ist das gegenüber der Landwirtschaft ein großer Schaden. Das Thema hat meinen Vater sogar auf seinem Sterbebett beschäftigt. Das ist auch der Grund, warum ich das noch einmal wissen möchte.“

Käufer von damals weist Kritik zurück

Wir haben auch den Käufer des Grundstücks kontaktiert, einen Unternehmer aus Hollersbach. Über seinen Anwalt ließ er mitteilen, dass er ab 1994 alle Voraussetzungen für den Kauf erfüllt habe. Das seien eine landwirtschaftliche Ausbildung und mindestens 25 Prozent Einkommen aus der Landwirtschaft.

So wird nun die Grundverkehrskommission der BH Zell am See wieder die alten Akten prüfen und Zeugen befragen. Noch vor Weihnachten soll die Prüfung des 26 Jahre alten Grundstückskaufs abgeschlossen sein. Künftig sollen landwirtschaftliche Flächen laut Landespolitik vor der Gefahr der Grundstücksspekulation „noch mehr als bisher“ geschützt werden, wie es heißt.