Genau 3.015 Zweitwohnsitzbesitzer haben die Möglichkeit bis zum Ablauf der „Gnadenfrist“ der Landesregierung genützt, ihre bis dann nicht legale Nutzung rechtlich abzusichern. Die Dunkelziffer wird nun weiterhin – je nach Sichtweise – auf bis zu 30.000 oder gar mehr illegale Zweitwohnsitze geschätzt. Das betrifft die, die ihre Ferienliegenschaften nicht in ausgewiesenen Gebieten für Zweitwohnsitze haben.
„Harte Strafen wollen wir gar nicht“
Vor genau einem Jahr hatte der für die Raumordnung zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) allen eine strenge Nachverfolgung angedroht, die ihre illegalen Liegenschaften nicht anmelden. Die Rede war von harten Geldstrafen bis hin zu Zwangsversteigerungen. Die Behörden scheinen aber Schwierigkeiten zu haben, illegale Nutzungen genau nachzuweisen. Zudem erschwere die CoV-Krise die Ermittlungen, räumt nun der Landesrat ein: „Die harten Strafen wollen wir gar nicht. Wir wollen mit den Besitzern vereinbaren, dass die ihre Liegenschaften so betreiben, wie es vom Gesetz her vorgeschrieben ist.“
Landesrat möchte mehr Zustimmung in Gemeinden
Eine neue Abteilung bei Amt der Landesregierung helfe den Gemeinden, Hunderte Beratungen habe es bereits gegeben, so der Politiker. Er erzählt, dass es noch immer Gemeindepolitiker gebe, die den Sinn solcher Strafverfahren nicht erkennen wollen. Illegale Zweitwohnsitze würden den Gemeinden finanziell schaden und zur Preistreiberei bei Immobilien beitragen – zum Schaden der einheimischen Bevölkerung und anderer Gäste.