Medizinisches Personal im Krankenhaus Zams im Einsatz gegen Covid-19
ORF
ORF
Gesundheit

CoV-positives Klinikpersonal soll weiterarbeiten

Coronavirus-infiziertes Klinikpersonal darf unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort trotzdem mit Patienten arbeiten. Das besagt die neueste Verordnung des Gesundheitsministeriums. Zuständige Spitals-Betriebsräte sehen das äußerst kritisch.

Was ist ein CT-Wert: Bei einem PCR-Test wird das Erbgut des Virus in einer Maschine so oft vermehrt, bis es von dem Gerät aufgespürt werden kann. Das heißt, hat jemand nur wenige Viren in Rachen und Nase, muss das Erbmaterial oft vermehrt werden, bevor das Signal anschlägt. Wie viele Vermehrungszyklen notwendig sind, gibt der CT-Wert an – was kurz für „cycle threshhold“ steht.

In der neuesten Verordnung von 10. November durch das Gesundheitsministerium heißt es konkret:

„…Außerdem wird eine Klarstellung vorgenommen, wonach nicht mehr ansteckende Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenanstalten wieder die Arbeit aufnehmen können, sofern auf Grund des Laborbefunds davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Konkret geht es dabei um den CT-Wert von über 30, ab welchem eine Person als nicht mehr infektiös gilt, deren Testergebnis aber noch lange nach der Erkrankung positiv sein kann…“

Die Verordnung trat mit Mittwoch 00.00 Uhr österreichweit in Kraft – zum Nachlesen hier als

Generell gilt aus medizinischer Sicht: je höher der CT-Wert ist, desto niedriger ist die Viruskonzentration in der untersuchten Probe und desto weniger ansteckend ist die infizierte Person.

„Dachte erst an Scherz, weil Faschingsbeginn war“

Er sehe die neue Möglichkeit, auch positiv getestete Personen mit niedriger Viruslast in den Spitälern einsetzen zu dürfen, kritisch. Das sagt der stellvertretende Zentralbetriebsratsvorsitzende an den Salzburger Landeskliniken, Markus Pitterka.

Und auch Sabine Gabath, Betriebsrätin am Uniklinikum Salzburg, zeigt sich entsetzt über die neue Verordnung. „Im ersten Moment als ich das erfahren habe, hab ich mir gedacht, dass das ein Faschingsscherz ist, weil Faschingsbeginn war. Denn noch am Montag haben wir davon geredet, dass so etwas wohl nie eintreten wird. Und dann erfährt man per Zufall, dass das Gesetz geändert wurde und mit Mitternacht gültig wird“, sagt Gabath. Vorgeschrieben ist dabei, dass entsprechende Schutzkleidung zu tragen ist, wie etwa FFP2-Masken.

In einem ersten Schritt werde der Betriebsrat der SALK jetzt das Gespräch mit der Geschäftsführung suchen, sagt Gabath: „Da werden wir besprechen, dass das wirklich nur dann geht, wenn die absolute Katastrophe eintritt. Aber im Normalzustand sind nur gesunde Menschen am Patienten erlaubt.“

An SALK noch kein positiv getestetes Personal im Einsatz

Die neuen Regeln aus dem Gesundheitsministerium sollen die medizinische Versorgung offensichtlich vor allem dort aufrechterhalten, wo die Coronavirus-Infektionszahlen besonders stark gestiegen sind, beispielsweise in Oberösterreich.

An den Salzburger Landeskliniken sei die Versorgung der Patienten derzeit noch ohne positiv getestetes Personal möglich, sagt Betriebsrat Pitterka, allerdings sei nicht vorherzusagen, wie sich die Lage entwickelt.