ABD0109_20200730 – BERGEN – DEUTSCHLAND: 30.07.2020, Bayern, Bergen: Mitarbeiter vom Bayerischen roten Kreuz nehmen an einem Corona-Testzentrum an der Autobahn 8 (A8) an der Rastanlage Hochfelln-Nord einen Abstrich. Mit Blick auf zuletzt steigende Corona-Infektionszahlen warnt die bayerische Staatsregierung vor NachlŠssigkeit und startet eine Testoffensive. ReiserŸckkehrer kšnnen sich an verschiedenen Rastanlagen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. – FOTO: APA/dpa/Sven Hoppe
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Politik

„Freitesten“ aus Quarantäne „im Einzelfall“ möglich

Ein „Freitesten“ nach einem positiven CoV-Test ist laut Land Salzburg „nur im Einzelfall“ möglich. Nach den erst positiv, dann doch negativ getesteten Spielern bei Red Bull Salzburg – für die die Quarantäne wieder aufgehoben wurde – sind viele Bürger verunsichert, ob und wer sich „freitesten“ darf. Das Thema Gleichbehandlung wird dabei auch diskutiert.

In den vergangenen Wochen gab es etwa im Sport, bei medizinischem Personal und in der Kultur Personen, die einen positiven CoV-Test mit einem negativen aufheben konnten. Beamte des Landes Salzburg teilen dazu mit, dass „jede Absonderung eine Einzelfallentscheidung“ der zuständigen Gesundheitsbehörde sei.

Positiver Test: Lange Quarantäne für Normalbürger

Behördliche Juristen und die Amtsärzte könnten von den vorgegebenen Kriterien des Bundes abweichen, wenn sie „die Entscheidung begründen und nach geltendem Recht handeln“, wie es heißt. Beim Magistrat in der Stadt Salzburg hat der ORF dazu erfahren, dass Personen, die sich freitesten lassen können,
„die Ausnahme“ seien. Meistens handle es sich dabei auch um Leute, die wegen ihres Berufes regelmäßig getestet werden – zum Beispiel Sportler oder medizinisches Personal.

Diskussionen in der Bevölkerung

Laut offiziell-rechtlichen Vorgaben des Nationalrates bzw. der Bundesregierung ist ein „Freitesten“ nach einem positiven Coronavirus-Test eigentlich nicht möglich. Ein positives Ergebnis bedeutet für getestete Normalbürger mindestens zehn Tage Quarantäne. Es gibt laut Angaben des Landes Salzburg nur eine Ausnahme: Wenn man bereits eine Corona-Infektion hinter sich hat und später noch einmal positiv getestet wird, dann könnten sich Betroffene freitesten, heißt es.