Das Strafmaß für dieses Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft – wegen „Gefahr für Leib und Leben einer größeren Anzahl von Menschen“, wie es im Gesetz heißt. Für den 29-Jährigen sind es nun sieben Monate geworden, davon sechs auf Bewährung. Weil er bereits ein Monat in Untersuchungshaft verbracht hat, dürfte der Mann vermutlich bereits am Freitag frei gehen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Denn die zuständige Staatsanwältin will noch überlegen, ob ihr die Strafe zu milde ist und sie Berufung anmeldet.
Von deutschen Grenzern geschnappt
Von einem Asylquartier in Niederösterreich wollte der Afghane laut Staatsanwaltschaft zu seinem Bruder nach Berlin fahren. Laut Ermittlern stieg er trotz behördlich bestätigter CoV-Infektion in den Zug, fuhr durch Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg, bis er an der Grenze zu Freilassing von der deutschen Polizei kontrolliert wurde. Die schoben den Reisenden nach Österreich zurück. Die in Salzburg sofort verhängte Untersuchungshaft sollte verhindern, dass andere Menschen angesteckt werden. In der Justizanstalt in Puch (Tennengau) gibt es für solche Fälle eigene Quarantäne-Zellen. Ob andere Zugpassagiere tatsächlich angesteckt wurden, das ist nicht bekannt.
Erstes Verfahren dieser Art in Salzburg
Die Verhandlung ist die erste beim Salzburger Landesgericht, die wegen eines Verstoßes gegen behördlich verhängte Quarantäne angesetzt wurde. In anderen Bundesländern gab es schon Verurteilungen – zum Beispiel in Klagenfurt. Dort wurde eine Bosnierin verurteilt, weil sie trotz Infektion in einem Supermarkt war: Sechs Monate Haft auf Bewährung und 800 Euro Geldstrafe. Strenger wurde eine infizierte Österreicherin in Ried im Innkreis (OÖ) bestraft: 1.200 Euro wegen Spazierengehens trotz Quarantäne. Beide Frauen ging in Berufung. Die Verfahren laufen noch.