Während der Bauarbeiten der 380-kV-Leitung wurden immer wieder behördlich nicht genehmigte Demonstrationen abgehalten. Bauarbeiten wurden laut Projektbetreiber so oft auch tageweise aufgehalten. Auch laut Auffassung der Bezirkshauptmannschaft Hallein (Tennengau) ist es bei den Protesten in der Vergangenheit immer wieder zu massiven Eingriffen in die Rechte des Projektbetreibers APG gekommen, weil genehmigte Bauarbeiten nicht durchgeführt werden konnten.
Baustelle stand still: Firmen verlangen ihr Geld trotzdem
Baufirmen, die ihre Arbeit an diesen Tagen nicht verrichten konnten, haben trotzdem Anspruch auf Bezahlung durch den Projektbetreiber, der wiederum kann dieses Geld bei den Demonstrierenden einfordern und kündigte auch in der Vergangenheit an, diesen Schadenersatz wegen Verzögerung und Behinderung beim Bau einklagen zu wollen.
Projektbetreiber bestätigt Klagen
Die APG bestätigte am Mittwoch auf ORF-Anfrage, Schadenersatzforderungen zu stellen. Die Freileitungsgegner wiederum haben immer argumentiert, mit den Demonstrationen nur ihre Grundrechte auszuüben. Wer im Endeffekt aus juristischer Sicht die Verantwortung trägt, müssen die Gerichte entscheiden
Dem Verein Fairkabeln sind zurzeit keine solchen Klagen bekannt. Auch Franz Köck von der Interessengemeinschaft Erdkabel hat noch keine Klagen gesehen, nur Ankündigungen, aber ohne konkrete Schadenshöhe.
Protestvereine verweisen auf Grundrechte
Außerdem geben beide Protestvereine an, aus ihrer Sicht immer das Grundrecht zu demonstrieren genutzt zu haben. Wer im Endeffekt aus juristischer Sicht recht hat, müssen die Gerichte entscheiden – wenn es nach den Demonstrierenden geht, sollen die Klagen bis vor den Verfassungsgerichtshof gehen.