Rote Ampel am Ortseingang von Kuchl
ORF/A.Klement
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Chronik

Strengere CoV-Maßnahmen seit Mitternacht

Seit Samstag 0.00 Uhr gelten im ganzen Bundesland verschärfte Corona-Regeln. Die Gravierendste betrifft bekanntlich Kuchl (Tennengau) mit der Gemeindesperre: Nur mehr Schlüsselarbeitskräfte dürfen die Gemeindegrenzen passieren.

Die gravierendste Verschärfung der Maßnahmen betrifft Kuchl – die Gemeinde steht bis 1. November unter Quarantäne. Die Gemeinde mit ihren rund 7.000 Einwohnern ist gesperrt, dort müssen auch Gastronomie und Hotellerie schließen.

Elf der insgesamt fünfzehn Ortszufahrten sind deshalb komplett gesperrt. Die Polizei wird an den restlichen vier Zufahrten Kontrollpunkte einrichten, sagt Polizeisprecher Hans Wolfgruber.

Polizist kontrolliert
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An den noch offenen Ortszufahrten von Kuchl führen Polizisten seit Mitternacht Kontrollen durch

Nur Schlüsselarbeitskräfte dürfen einpendeln

Der Transitverkehr durch Kuchl über die Bundesstraße soll weiterhin möglich sein. In die Gemeinde dürfen nur noch Schlüsselarbeitskräfte sowie solche mit Sondergenehmigungen oder Waren- Holz- und Futtermittel-Lieferanten einpendeln. Komplett gesperrt die Autobahnabfahrt von der A 10 nach Kuchl. Auch kontrollieren Polizisten an mehreren Ortseinfahrten, ob Personen noch in den Ort einpendeln dürfen oder nicht.

Offen bleiben hingegen Lebensmittelhändler, Arztpraxen und sonstige Einzelhandelsgeschäfte. Sport im Freien ist zwar erlaubt, im gesamten Tennengau gilt aber ein Veranstaltungsverbot sowie eine Sport-Gruppentrainings- und Wettkampfsperre.

Veranstaltungen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen

Auch in allen anderen Bezirken werden Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze verboten – egal, ob sie in Räumen oder im Freien stattfinden. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen ist Essen und Trinken verboten, private Feiern außerhalb des Wohnbereichs sind auch landesweit verboten.

Sporttrainings dürfen höchstens in Gruppen bis zu zehn Personen stattfinden – ob Schulsporthallen für externe Trainingsgruppen offen bleiben, entscheidet die Farbe der Bildungsampel oder der jeweilige Bürgermeister. In der Gastronomie gilt als Sperrstunde 22.00 Uhr, ab sofort müssen Gästelisten geführt werden, handschriftlich oder elektronisch.

Heimunterricht möglich, Homeoffice empfohlen

Heimunterricht für alle ab der 9. Schulstufe kann im Tennengau, Pongau, Flachgau und in der Stadt Salzburg stattfinden – jede Schule darf jedoch selbst entscheiden, ob sie alternativ im Halbklassen-Schichtbetrieb arbeitet. An Begräbnissen dürfen höchstens 100 Personen teilnehmen. Das Land regt auch an, wieder möglichst auf Homeoffice umzusteigen.