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ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Prozess: Versuchte Anstiftung zum Selbstmord

Einer Pinzgauerin ist am Mittwoch unter anderem wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Die 24-Jährige soll 2018 einer psychisch labilen Freundin per Internet-Messengerdienst vorgeschlagen haben, sich gemeinsam umzubringen.

Anhand von gefälschten Accounts habe die junge Frau ab 2015 ein „umfassendes Lügenkonstrukt“ unter falschen Namen aufgebaut, lastete der Staatsanwalt der 24-Jährigen an. So habe sie sich vor einer Bekannten als Eishockeyspieler der Zeller Eisbären – dieser Mann existiert tatsächlich – ausgegeben und ihr vorgespielt, er wäre an einer Beziehung mit ihr interessiert. Damit habe sie die Frau dazu verleitet, sich um 400 Euro eine Saisonkarte fürs Eishockey zu kaufen.

Der Staatsanwalt warf der Angeklagten Täuschung, Nötigung, gefährliche Drohung und Betrug vor, alles unter dem Deckmantel der Scheinidentitäten.

Erfundene Liebesgeschichte als Hintergrund

Zum Hauptvorwurf der versuchten Mitwirkung am Selbstmord zeigte sich die Pinzgauerin nicht geständig. Sie wurde aber vom mutmaßlichen Opfer, einer ehemaligen Freundin, massiv belastet. Die Angeklagte habe ihr unter dem Pseudonym „Melanie“ geschrieben und „Sollen wir uns gemeinsam umbringen?“ gefragt, sagte die Zeugin.

Hintergrund sei eine erfundene Liebesgeschichte, was die Angeklagte auch zugab: „Sie wollte unbedingt einen Partner haben.“ Deshalb habe sie sich als „Mike“ ausgegeben, der Freundin unter dem Pseudonym fast täglich geschrieben, und auch noch die Figur einer Ex-Freundin von „Mike“ erfunden, der sie den Namen „Melanie“ gab und die vorgeblich ein Kind von ihm hatte.

„Am Anfang habe ich es gut gemeint. Dann ist es eskaliert. Jetzt bin ich froh, dass alles vorbei ist“, sagte die Angeklagte, die von Rechtsanwalt Kurt Jelinek verteidigt wurde. Es tue ihr leid, dass sie Scheinidentitäten aufgebaut habe. Warum sie das gemacht hat, wisse sie nicht.

Ihr sei es damals nicht gut gegangen. Mittlerweile habe sie die Hilfe einer Psychologin in Anspruch genommen und wäre auch mit einer Psychotherapie einverstanden. Der Verteidiger betonte, dass seine Mandantin auf keinen Fall einen Selbstmord herbeiführen habe wollen. Zum Vorwurf des Betruges bekenne sich die 24-Jährige schuldig.

Die Pinzgauerin wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Sie muss ihrer Bekannten 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem 890 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.