Die Anklage spricht von einem Schaden in Millionenhöhe und von Schwarzgeldzahlungen in „Sackeln“, wie es wörtlich heißt. In diesen sei den Angestellten ein Teil ihres Lohns in bar übergeben worden – „schwarz“ und damit an der Finanz vorbei. Das sei ein Großsystem in dem sehr beliebten Wirtshaus in der Nähe des Salzburger Volksgartens gewesen sein.
Die drei Hauptangeklagten sollen rund eineinhalb Millionen Euro Umsatz-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und Lohnsteuer nicht bezahlt haben. Stattdessen habe es Schwarzlohnlisten, manipulierte Buchhaltung und sogar eigene Computerprogramme gegeben – neben dem „guten, alten Sackel“.

Ex-ÖVP-Politiker mit vollem Geständnis
Die echten Monatsumsätze hätten bis zu 100.000 Euro betragen – zumindest in guten Jahren. Die Hauptangeklagten Ex-Geschäftsführer des Wirtshauses bekannten sich nun zumindest teilweise schuldig, der ehemalige ÖVP-Gemeinderat sogar ganz. Ihm lastet der Staatsanwalt eine Steuerhinterziehung in Höhe von 330.000 Euro an.
Die Verteidiger zogen die vom Finanzamt errechneten Schadensbeträge zum Teil in Zweifel. Die angeführten Beträge seien „zu hoch gegriffen“, sagte der Verteidiger des Erstangeklagten. Auch der Verteidiger des Drittangeklagten hinterfragte die Zahlen des Finanzamts – auch wenn seinem Mandanten bewusst sei, dass er einen großen Fehler begangen habe, der sein Leben auf den Kopf gestellt habe, sagte der Anwalt.
Der Viertangeklagte, der Chefbuchhalter, bekannte sich zum Beitrag zur Abgabenhinterziehung im Wesentlichen schuldig. „Er war aber nicht der Finanzchef des Unternehmens. Er war Angestellter und hat ein System vorgefunden, das nicht seine Idee war“, sagte sein Verteidiger.
Kellner und Reinigungsfrau zu Geldstrafen verurteilt
Neben den drei Geschäftsführern und dem Chefbuchhalter mussten sich am Montag noch neun weitere Personen verantworten: Kellner und eine Reinigungsfrau, die die Geldsackel bekommen hatten. Sie haben laut Anklage so Schadensbeträge zwischen 3.500 Euro und rund 25.000 Euro zu verantworten. Fast alle zeigten sich gänzlich geständig, einer zum Teil.
Die Kellner und die Reinigungsfrau wurden noch am Montag verurteilt – zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 9.000 Euro. Einige davon haben die ihnen vorgeworfenen Steuerschulden bereits an das Finanzamt zurückgezahlt. Die 47-jährige Reinigungsfrau, die fünf Kinder hat, sei bis auf ihr Existenzminimum gepfändet, schilderte ihre Verteidigerin dem Vorsitzenden des Schöffensenates. Die Frau werde aber versuchen, alles zurückzubezahlen.
Großprozess um Steuerhinterziehung
Verfahren gegen Hauptangeklagte geht weiter
Das Verfahren gegen die drei Ex-Geschäftsführer und den Chefbuchhalter wird fortgesetzt. Laut Strafrecht sind Geldstrafen oder Gefängnisstrafen möglich. Eine Geldstrafe kann bis zum Doppelten einer hinterzogenen Summe betragen.
Das Wirtshaus wurde nach dem Konkurs von einem neuen Pächter wieder geöffnet, ist aber seit einem knappen Jahr wieder geschlossen.