Gericht

„Ibiza-Video“: Schuldsprüche bei Drogenprozess

Am Landesgericht Salzburg hat am Freitag ein erster Prozess im Umkreis des „Ibiza-Videos“ stattgefunden. Zwei Angeklagte wurden wegen Suchtgift- und Waffendelikten zu Haftstrafen verurteilt. Beide stammen aus dem Umfeld jenes Detektivs, der eine Schlüsselrolle beim „Ibiza-Video“ gespielt haben soll.

Der Detektiv H. trat in dem Video als Begleiter der vermeintlichen Oligarchen-Nichte auf. Das Verfahren am Freitag warf kein gutes Licht auf ihn: Im Prozess wurde deutlich, dass es zwischen dem in Salzburg lebenden angeklagten 53-jährigen Bosnier und H. zahlreiche Verbindungen gibt. Der Bosnier wird im Ibiza-Verfahren selbst als Beschuldigter geführt. Welche Rolle er bei der Entstehung des Videos spielte, ist aber nicht bekannt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden als Verschlussakt geführt.

53-Jähriger und Detektiv kannten sich von früher

Beide Männer kennen sich aber offenbar von einer Tätigkeit bei einem Sicherheitsunternehmen von früher, wie der Staatsanwalt sagte. Der Bosnier führte für H. nicht nur gelegentliche Geldgeschäfte durch, er soll laut Anklage von dem Detektiv in drei Tranchen auch insgesamt rund ein Kilo Kokain erhalten haben – gereicht durch das Seitenfenster eines Autos, in einer Uhrenverpackung versteckt. Beide werden hier auch von der ebenfalls am Freitag angeklagten 34-jährigen Slowakin belastet. Sie war damals die Geliebte des 53-Jährigen.

Der Frau zufolge sollen die zwei Männer Ende 2016 zudem in einem Büro mit einem umgebauten Wagenheber Drogen zu Paketen gepresst haben. Dabei kam es offenbar zum Streit mit der Frau. H. soll ihr darauf eine Waffe an den Kopf gehalten haben und sie und ihre Familie mit dem Tod bedroht haben, berichtete die frühere Prostituierte am Freitag.

Bosnier wollte geschenkte Waffe loswerden

Zu seinem 50. Geburtstag im Jahr 2017 soll der Bosnier vom Detektiv auch eine Faustfeuerwaffe vom Kaliber neun Millimeter als Geschenk erhalten haben. Als sich im Zuge der Ibiza-Ermittlungen die Schlinge allmählich enger zog, versuchte der Mann die Pistole offenbar aus Angst vor einer Hausdurchsuchung los zu werden. Er schenkte sie der Schwester seiner damaligen Affäre. Die Frau brachte die Waffe aber in einem Schuhkarton zur Polizei.

Hauptteil des Prozesses wegen Suchtgifthandels

Von all dem unabhängig ging es am Freitag vor Gericht aber in erster Linie um Suchtgifthandel. Der wegen Anstiftung zum Diebstahl vorbestrafte Bosnier – er war Immobilienmakler, stand als Informant in den Diensten der Polizei und ist nun Frühpensionist – verkaufte laut Staatsanwaltschaft von Ende 2016 bis in den Herbst 2019 mehr als drei Kilo Kokain. Ein weiteres Kilo übergab er seiner Geliebten für den Handel.

Er zeigte ihr, wie man Kokain mit Abführmittel streckt und wie man das Suchtgift zu Blöcken presst, damit es einfacher portionierbar ist. Beide waren selbst schwer süchtig und befinden sich seit der Verhaftung im November 2019 in U-Haft. Eigenen Angaben zufolge soll er mitunter bis zu drei Gramm täglich, sie teilweise bis zu 50 Gramm in der Woche konsumiert haben.

Aufwendiger Lebensstil, Bargeld und Sparbücher

Der Bosnier pflegte dabei auch einen aufwendigen Lebensstil für sich und seine Familie. So wurden von der Polizei monatliche Ausgaben von bis zu 27.000 Euro dokumentiert – etwa für modische Kleidung für seine Kinder. Dazu wurden bei ihm Bargeld und Sparbücher gefunden. Geld, das fast ausschließlich aus dem Verkauf von Immobilien stamme, wie der Angeklagte bei dem Prozess versicherte.

Der 53-Jährige zeigte sich vor Gericht zwar grundsätzlich geständig, bestritt aber fast alle ihm angelasteten Mengen und viele angeklagte Deals vehement. Er habe in den vergangenen vier Jahren maximal 350 bis 400 Gramm Kokain verkauft, das meiste selbst gezogen. Die Slowakin räumte die ihr angelasteten Vorwürfe hingegen ein. Sie wolle mit der Geschichte abschließen, sagte ihr Pflichtverteidiger. Offenbar führte die Frau auch genau Buch, wie häufig welcher Abnehmer wie viel zu welchem Preis gekauft hatte. Die Anklage stützt sich dabei vor allem auf ihre Angaben – und die zahlreicher Kunden.

Drei Jahre Haft für Bosnier, teilbedingte Strafe für Slowakin

Das Schöffengericht verurteilte den 53-jährigen Bosnier zu drei Jahren unbedingter Haft. Die 34-jährige Slowakin wurde zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt – sechs Monate davon unbedingt. Zudem muss die Frau eine Therapie machen. Beide Urteile sind rechtskräftig.